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Elisabeth Motschmann
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Frage von Katja H. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Katja H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Motschmann!

Als Mutter zweier Kinder mache ich mir große Sorgen um die mögliche Einführung der Masernimpfpflicht. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
Droht mir und anderen Eltern der Entzug des Sorgerechtes, wenn wir unsere Kinder nicht, bzw. nicht mehr, impfen lassen?
Besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass ungeimpfte Kinder von Polizisten aus der Kindertageseinrichtung abgeholt werden, wie in Italien?
Stimmt es, dass für die Masernimpfpflicht kein Einzelimpfstoff zur Verfügung gestellt wird und daher gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln geimpft werden muss, auch wenn der Impfling diese Krankheiten bereits durchgemacht hat?
Stimmt es, dass die als Komplikation von Masern gefürchtete SSPE Erkrankung auch gleichzeitig eine Komplikation der Masernimpfung darstellt?
Müssen wir Angst vor Zwangsmaßnahmen unserer Regierung haben, weil wir anderer Meinung sind?
Hat dies noch mit Demokratie zu tun oder steuern wir mit Zwangsmaßnahmen, die den menschlichen Körper betreffen, auf eine diktatorische Politik zu?
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, mir eingehend zu antworten, ich danke Ihnen.

MFG Katja H.

Portrait von Elisabeth Motschmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchte ich etwas vorwegschicken: Auch ich mache mir eine Entscheidung bezüglich der Impfpflicht nicht leicht. Jedoch muss ich zur Kenntnis nehmen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch in diesem Jahr wieder warnt. Die Zahl der Masernfälle in Europa hat sich nach Aussage der WHO im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt (90.000 in absoluten Zahlen). Insofern denke ich, dass eine Impfpflicht einen Beitrag leisten kann, um diesen Trend umzukehren.

Nun komme ich zu Ihren Fragen. Wir wollen den Eltern auch im Falle der Verweigerung einer Masernimpfung für ihr Kind selbstverständlich nicht das Sorgerecht entziehen. Derzeit diskutieren wir, ob und inwieweit ungeimpfte Kinder vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden sollten. Solche Maßnahmen werden, so sie in das Gesetz aufgenommen werden, bei Zuwiderhandeln mit einem Ordnungsgeld belegt sein. Insofern müssen Sie aber nicht befürchten, dass Kinder künftig reihenweise von der Polizei aus der Kita geholt werden. Eine solche Maßnahme wäre allenfalls bei einer akuten Gefährdungslage denkbar. Zunächst würden aber selbstverständlich die Eltern aufgefordert, das Kind abzuholen.

Wie bei jedem medizinischen Eingriff, so bestehen auf bei Impfungen gewisse Risiken. Diese gilt es mit den Vorteilen einer Impfung sorgsam abzuwägen. Nach allgemeiner medizinischer Auffassung müssen wir dabei feststellen, dass die Vorteile einer Masernimpfung den Nachteilen und Risiken erheblich überwiegen. Während Masernimpfungen selten und tendenziell schwache Nebenwirkungen zeigen, kann eine Maserninfektion bis hin zum Tod führen.

Sehr geehrte Frau H., ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verdeutlichen. Es geht dabei nicht darum, Menschen anderer Meinung zu diskriminieren. Wie in allen politischen Diskussionen, ist es geradezu notwendig, einen Austausch zwischen unterschiedlichen Positionen suchen. Bei der Masernimpfpflicht haben auch wir die kritischen Stimmen vernommen. Insofern werden wir auch nach Einführung einer solchen Masernimpfpflicht weiter überprüfen müssen, ob diese Maßnahme ein Erfolg ist, oder ob es einer Korrektur bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Elisabeth Motschmann