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Elisabeth Kaiser
SPD
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Frage von Fabian R. •

Frage an Elisabeth Kaiser von Fabian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kaiser,

Warum werden Menschen mit Behinderungen im Sbg 12 (Sozialhilfe) so hart behandelt?

Die Regulierungen bei Menschen mit Behinderungen die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachkommen können werden sehr hart mit Regeln konfrontiert beispielsweise:

-Keine Verdienstmöglichkeiten sich selbst ein Würdevolles Leben aufzubauen trotz einer Erwerbslosigkeit(70% Lohnabzug) warum werden Menschen mit Behinderung so behandelt?
- Warum gibt es kein Sondergesetz das ab einen Gbd Wert von 50% diesen Menschen erlaubt Geld zum Regelsatz dazuverdienen zu können?
(Stärkt dies nicht die Kaufkraft und Wirtschaft wenn dies möglich wäre ?)
- Verstoßen die Regulierung gegen den ersten Paragrafen des Grundgesetzes?
- Warum bekommen Menschen mit Behinderung kein Würdevolles Leben?

( Sie sind Unverschuldet Krank und werden dennoch stets als Ware und Stempel betrachtet)
Davon betrachtet kann es jeden Treffen!
Selbst der Reichste könnte einer Behinderung erliegen.
Warum gibt es nicht Gesetze die die komplette Ausgrenzung verhindert?
- Warum gibt es keinen Mindestlohn in Werkstätten ?(Wfbm )
- Warum werden jegliche Einkommen bei Menschen mit Behinderung Zwangsenteignet?

Kann der Bundestag eine neue Debatte über die Gerechtigkeit,Soziale und Finanzielle Politik für Menschen mit Behinderung entfachen?

Den die Regel des Sgb 12 sind derart ungerecht das sich nur selten jemand aus diesem Teufelskreis heraus kämpfen kann.

Mit freundlichen Grüßen Herr Riedel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riedel,

Mit der vollständigen Einführung und Geltung des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2020 hat der Bundesgesetzgeber einen Paradigmenwechseln im Behindertenrecht vollzogen - von der Fokussierung auf Hilfe und Betreuung zur Umsetzung von Teilhabechancen. Ich bin stolz auf dieses neue Gesetz und die Philosophie, die darin steckt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Daher kann ich Ihre Einwände nicht völlig nachvollziehen.

Früher musste ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-) Partner eingesetzt werden. Dies wurde mit dem BTHG geändert. In der Eingliederungshilfe gibt es bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen deutliche Verbesserungen für die Betroffenen. Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern werden ab dem Jahr 2020 nicht mehr angerechnet. Und auch für eigenes Einkommen und Vermögen werden die Freiräume um ein Vielfaches größer.

Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist der Beitrag vollständig gestrichen worden, den Eltern zu den Eingliederungshilfeleistungen ihrer volljährigen Kinder mit Behinderungen (z. B. für Assistenzleistungen) zu leisten haben. Die Unterhaltsheranziehung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und von Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen wird aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in der gesamten Sozialhilfe sowie dem Sozialen Entschädigungsrecht ausgeschlossen.

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz sieht eine Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge, die Einführung eines neuen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags sowie Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag vor. Die Änderungen sollen ab Anfang 2021 gelten.

In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen wollen wir konkret im Alltag helfen, indem wir sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlasten. Als SPD-Bundestagsfraktion war uns dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt werden soll.
Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf deutlich von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.

Ich möchte Sie noch auf die kostenlose Service Telefonnummer des Bundesarbeits- und Sozialministerium hinweisen:
Thema Behinderung: 030 221 911 006. Hier können Sie sich unmittelbar zu Ihren persönlichen Fragen beraten lassen.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen noch diese Serviceseite in einfacher Sprache empfehlen: https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html

MfG
Elisabeth Kaiser

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