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Egbert Liskow
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Frage von sandrino b. •

Frage an Egbert Liskow von sandrino b. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

guten tag herr liskow.

meine anligen ist . wenn man lehrling ist und zur berufschule nach auserhalb muss. warum muss der auszubildende im monat 90 euro für den zug ausgeben wenn man nur 285 euro verdient und mann kriegt auch nichts vom arbeitsamt dazu weil seit 1.4.2004 gibt es keine fahrkostenerstattung mehr. nur noch die fahrkosten für den stadtverker zur arbeit. komisch ist aber, die leute die ihren ausbildungsplatz in hgw haben und ihre berufsschule auch in hgw haben kriegen fahrgeld zum arbeitsplatz und berufschule. im edefekt kommen die besser bei weg die sparen die 90euro und kriegen noch mal 30 euro dazu. seltsam! und algemein muss mann für die berufsschule für jede kleinigkeit geld bezahlen, aber wo her sollen wir mit unserer kleinen ausbildungsvergütung das geld nehmen. wir haben ja im monat nur mit kindergeld so ca.500euro. aber davon gehen die miete, strom, lebensmittel ab und dann bleibt nicht mehr viel.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bernitt,

vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen in Ihrer Frage Leistungen der Bundesagentur für Arbeit an. Als Bundesbehörde untersteht die BA keinen Weisungen des Landes. Dennoch danke ich Ihnen für Ihre Frage sehr. Sie schildern mir ein Ungleichgewicht in der Leistungsgewährung dem ich mich unverzüglich annehmen werde. In meinen nächsten Informationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit werde ich Ihren Fall vortragen und gemeinsam mit der BA nach Lösungen für Sie suchen.

Durch die von Ihnen angesprochenen Mobilitätshilfen können Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen auch tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe). Diese Leistungen können auch an Ausbildungssuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.

Gruß Egbert Liskow