(...) Generell muss gelten: Der Patient muss sich darauf verlassen können, dass allein medizinische und nicht monetäre Gründe für eine Therapie oder Verordnungsentscheidung maßgebend sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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