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Edgar Franke
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Frage von Ole Z. •

Frage an Edgar Franke von Ole Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr Franke,

in den Medien werden Sie zu den vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen von Par. 299 a StGB ablehnend zitiert. Wie sieht nun der weitere Ablauf der Gesetzgebung und der Zeitplan bis zum Inkrafttreten aus? Herzlichen Dank im voraus für nähere Informationen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ziegler,

seit über 6 Jahren hatte die SPD versucht, ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Ziel war es, über eine reine Wettbewerbsreglung hinaus den Patientenschutz umfassend zu gewährleisten. Als die Gesundheitspolitiker der SPD 2010 einen Gesetzentwurf mit dem Titel "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" vorgelegt haben, waren alle im Bundestag vertretenen Fraktionen dagegen. Als dann aber 2012 der BGH, der Große Strafsenat in Karlsruhe, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Antrag, den Gesetzgeber aufgefordert hatte, tätig zu werden, war das der Durchbruch. Nachdem die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag das Thema auf Wunsch der SPD aufgenommen hatte, wurde ein Gesetzentwurf hier eingebracht.

Wichtig ist, dass im Gesetz der Patientenschutz enthalten ist. Durch den unbestimmten Begriff der "Lauterbarkeit" in § 299 a StGB wird nämlich auch die heilberufliche Integrität geschützt, also damit auch der Patient. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Lauterbarkeit wird im Übrigen auch durch die Berufsordnungen der Ärzte konkretisiert. Das Gesetz bedeutet ein Paradigmenwechsel, weil zum ersten Mal eine Spezialregelung gegen Korruption im Gesundheitswesen geschaffen worden ist. Das ist ein großer Erfolg für die Patientinnen und Patienten.

Zunächst war mit dem Gesetz geplant, dass alle Heilberufe gleichermaßen erfasst werden und nicht einzelne Gruppen außen vorgelassen werden. So werden Apotheker von den Regelungen des geplanten Antikorruptionsgesetzes an entscheidender Stelle ausgenommen.

Nach Gegenzeichnung durch die beteiligten Bundesminister und der Bundeskanzlerin wird das Gesetz nach Prüfung vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung). Mit der Verkündung tritt das Gesetz dann in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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