Frage an Edgar Franke von Gebhart R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Für mich ergibt sich jedoch noch eine Nachfrage auf Ihre Ausführungen.
Der die Pflegeverantwortung tragende Angehörige braucht nach gültiger Gesetzeslage keinerlei Qualifikationsnachweis. Kann es da richtig sein, dass für eine "niedrigschwellige" Unterstützung dieser Person nach § 45b eine nachgewiesene Qualifikation erforderlich ist?
Das ist doch ein eklatanter Widerspruch und wird der geschürten Erwartungshaltung bei den pflegenden Angehörigen in keiner Weise gerecht sondern spricht dem Ziel der niedrigschwelligen Entlastung Hohn, oder sollte ich da Ihre Ausführungen missverstanden haben?
Mit freundlichen Grüssen
G. Reyelts
Sehr geehrter Herr Reyelts,
für die Schaffung eines niedrigschwelligen Betreuungsangebotes kommen als Träger vorzugsweise Fachstellen für pflegende Angehörige, ambulante Pflegedienste, Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschaftshilfen oder Kommunen in Frage. Bei diesen niedrigschwelligen Angeboten werden oftmals ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt, die nach entsprechender Schulung bei den betroffenen Familien tätig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke