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Eckhard Pols
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Frage von Jörn K. •

Frage an Eckhard Pols von Jörn K. bezüglich Wirtschaft

Lieber Herr Pols,

unsere Politiker betreiben Insolvenzverschleppung, die nach dem HGB strafbar ist. Mit der Staatsverschuldung von 2,1 Billionen Euro plus Schulden der Haushalte und Unternehmen übersteigen die Gesamtschulden 260% des BIP in Deutschland. Hinzu kommen ungedeckte Verbindlichkeiten von über 2 Billionen Euro für Rentenleistungen, Krankenkassenzuschüssen und Pflegeleistungen bis 2020. Die Renten und Sozialleistungen sind nicht mehr sicher!
Die Gesamtverschuldung incl. Verbindlichkeiten übersteigt 5,3 Billionen Euro. Was werden Sie und die CDU unternehmen dieses Problem zu beseitigen.
Trotz dieser hohen Verschuldung ist Deutschland eine Reihe von Bürgschaften für unsere Nachbarn eingegangen. Bürgschaften haben die Eigenschaft fällig zu werden, ohne Wenn und Aber.

Noch mehr Wahlgeschenke,die wir selbst bezahlen müssen, wollen wir nicht.
Die bisher von der Politik praktizierte Ignoranz ist zerstörerisch.

Gerne höre ich von Ihnen eine Stellungnahme zur Problembehandlung.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kerlin,

bezüglich der expliziten Verschuldung haben Sie Recht: Die Verschuldung Deutschlands ist bisher stetig gestiegen und eindeutig zu hoch. Die alten verfassungsrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte haben versagt: Bund und Länder machten immer mehr Schulden, die Schuldenberge wuchsen kontinuierlich. So stieg die Schuldenstandquote, also das Verhältnis vom Schuldenstand zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP), immer weiter an. Ich bin froh, dass wir mittlerweile die Schuldenbremse für Bund und Länder im Grundgesetz verankert haben und der christlich-liberalen Koalition in den vergangenen Jahren die Kehrtwende in der Haushaltspolitik des Bundes gelungen ist
- Wir haben die Neuverschuldung drastisch reduziert von ursprünglich vorgesehenen 86 Mrd. Euro 2010 auf 6 Mrd. Euro im kommenden Jahr.
- Dabei haben wir das – für die verfassungsrechtliche Schuldenbremse relevante – strukturelle Defizit von 46 Mrd. Euro im Jahr 2010 abgebaut und in einen strukturellen Überschuss von 2 Mrd. Euro im Jahr 2014 überführt.
- Die Vorgaben der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse für das Jahr 2016 – Obergrenze der strukturellen Verschuldung von 0,35 % des BIP - halten wir bereits seit dem Jahr 2012 mit einem deutlichen Sicherheitspuffer ein.
- Wir sind diszipliniert bei den Ausgaben: Die Ausgaben des Bundes liegen 2014 (295,4 Mrd. Euro) um gut 8 Mrd. Euro unter den Ausgaben des Jahres 2010 (303,7 Mrd. Euro).
- Ab dem Jahr 2015 können wir mit der Tilgung unserer Altschulden beginnen. Bis Ende 2017 ist ein Finanzierungsüberschuss von fast 10 Mrd. Euro vorgesehen.
Die Koalition hat den Bundeshaushalt mit konsequenter Haushaltsdisziplin und klarer Prioritätensetzung wieder auf eine solide Grundlage gestellt. Damit haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir mit der Tilgung des aufgelaufenen Schuldenberges aus der Vergangenheit beginnen und unsere politische Handlungsfähigkeit vergrößern können. Diesen erfolgreichen Haushaltskurs wollen wir auch in den kommenden Jahren weiter verfolgen.
Die Bundesländer müssen ebenfalls dafür sorgen, dass sie die für sie geltende Schuldenbremse einhalten und ausgeglichenen Haushalte aufstellen.

Mit der dauerhaften Einhaltung der im Grundgesetz verankerte Schuldenregel und mit dem Schaffen der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte insgesamt gegeben.

Zu den „Bürgschaften“ im Rahmen der Euro-Stabilisierung möchte ich nur anmerken, dass sie aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer gemeinsamen Währung leisten. Unsere Politik führt dazu, dass in den betroffenen Krisenländern Reformen und Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden, die ohne den Druck über die Hilfsprogramme nicht denkbar wären. Aus diesem Grund wäre es auch mehr als unvernünftig gewesen, jetzt einen Schnitt bei den griechischen Staatsschulden vorzunehmen oder konkret in Aussicht zu stellen. Ziel der Hilfskredite ist die Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Länder zu verhindern. Gleichzeitig müssen die Länder die gewonnene Zeit für Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen nutzen. Das kontrolliert die sog. Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF, der wir sehr genau „auf die Finger schauen“.

Übrigends: ihre These, dass alle Bürgschaften die Eigenschaft hätten, fällig zu werden, stimmt nicht. Nehmen Sie zum Beispiel die Bundesbürgschaften für das deutsche Exportgeschäft. So hat der Bund 2011 insgesamt 29,8 Mrd. Euro an Exportgarantien vergeben. Davon sind „nur“ 408 Mio. Euro ausgefallen, also etwa 1,4 Prozent. Durch Einnahmen wie etwa den Gebühren für die Bürgschaften erwirtschaftet der Bund mit diesem Geschäft unter dem Strich ein Plus für seinen Haushalt.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols MdB