
(...) Bundesgesetze werden DURCH DIE LÄNDER als eigene Angelegenheit ausgeführt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 83 des Grundgesetzes: Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. (...)