Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 24.10.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 18.10.2022 von Dirk Wiese SPD

Da Sie aufgrund einer Eigenbedarfskündigung Ihre angemessene Wohnsituation verlassen mussten und seitdem nicht in der Lage waren, eine Wohnung im angemessenen Rahmen zu finden, sollte sicherlich trotzdem eine Unterstützung möglich sein – zumindest überbrückungsweise bis Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 01.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums obliegt grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Absatz 1 WEG), die über Bestellung und Abberufung des Verwalters mit Mehrheit entscheiden (§ 26 Absatz 1 WEG).

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 10.10.2022 von Dirk Wiese SPD

Leider muss ich Sie jedoch bei dieser sehr fachspezifischen Frage darum bitten, sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 05.10.2022 von Dirk Wiese SPD

Anspruchsberechtigt für die Einmalzahlung sind Personen, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 30.09.2022 von Dirk Wiese SPD

nein.