Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Dieter R. •

Warum stellen Sie § 188 StGB als Schutz ehrenamtlicher Kommunalpolitiker dar, obwohl der Wortlaut auch Berufspolitiker wie Bundestagsabgeordnete erfasst?

In Ihren Antworten auf Abgeordnetenwatch vom 29.05.2026 und 09.06.2026 begründen Sie § 188 StGB vor allem mit dem Schutz der „rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren“. Der Gesetzestext ist weiter gefasst: § 188 StGB schützt „Personen des politischen Lebens des Volkes“, und nach der gesetzlichen Begründung reicht das politische Leben „bis hin zur kommunalen Ebene“; eine Beschränkung auf Ehrenamtliche enthält die Norm gerade nicht. Als Bundestagsabgeordneter gehören auch Sie selbst zum geschützten Personenkreis. Daher bitte ich um eine eindeutige Antwort: Treten Sie politisch dafür ein, § 188 StGB tatsächlich auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker zu beschränken, oder verteidigen Sie den bestehenden Schutz auch für Berufspolitiker?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Anfrage bezüglich § 118 Strafgesetzbuch. 

Die Reform dieser Vorschrift im Jahr 2021 als Reaktion auf die veränderten Bedingungen, denen Politiker gerade im Hinblick auf Social Media ausgesetzt sind, habe ich für sehr sinnvoll erachtet und bin auch weiterhin dieser Meinung. Wir alle nehmen eine Verrohung unserer Diskussionskultur, gerade im digitalen Raum wahr, und davor müssen Politikerinnen und Politiker geschützt werden. Dabei kommt es mir gerade auch auf Kommunalpolitiker an. Diese machen ihre wichtige Arbeit für unsere Demokratie oft ehrenamtlich und es darf nicht passieren, dass Kommunalpolitiker sich wegen solcher Angriffe von ihrem Engagement zurückziehen. Da müssen wir als Rechtsstaat zeigen, dass wir wehrhaft sind.

Über Reformen des Paragraphen kann man sicherlich diskutieren und dazu bin ich auch gerne bereit. Ich verstehe zum Beispiel die Kritik aus der Praxis gut, dass die Regelung nicht in allen Fällen das leistet, was man sich politisch davon versprochen hat. Da kann man sicherlich nachjustieren. Bei der aktuellen Verrohung von Debatten im Netz halte ich den Zweck der Vorschrift aber für sinnvoll, um die Menschen zu schützen, die im öffentlichen politischen Leben für unsere Gesellschaft tätig sind.

Beste Grüße

Dirk Wiese
 

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