Sehr geehrter Herr Wiese, wann können wir mir der Unterhaltsreform rechnen ? Diese war ja 2024 bereits fast fertig.
Sehr geehrter Herr K.,
in der vergangenen Wahlperiode wurde vom Justizministerium ein Entwurf für eine Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Dieser Entwurf sah Änderungen beim Kindesunterhalt vor in Fällen, in denen das Kind im asymmetrischen Wechselmodell betreut wird. In diesen Konstellationen sollten die Unterhaltslasten künftig laut Gesetzentwurf "fairer verteilt" werden. Der mitbetreuende Vater sollte im Vergleich zum gegenwärtigen Recht finanziell entlastet werden, wenn er sich erheblich in der Betreuung ihrer Kinder engagiert. Mit dem Aus der Regierung ist diese Reform entsprechend nicht umgesetzt worden.
Der Reformbedarf im Familienrecht, besonders im Unterhaltsrecht, ist jedoch immens. Das bewerten auch Familienrechtler:innen so, die gerade bei gerichtlichen Verfahren vor einem Berg an Unwägbarkeiten stehen.
Im Koalitionsvertrag der jetzigen Koalition wurde festgehalten, dass im Unterhaltsrecht Änderungen weder zulasten der Kinder noch der hauptlasttragenden Eltern gehen dürfen, gleichzeitig aber auch eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht erfolgen muss. Das Justizministerium arbeitet derzeit neue Eckpunkte für eine solche Reform aus.
Beste Grüße
Dirk Wiese

