Unterstützen Sie angesichts der Petition für Frauen- und FLINTA-Abteile im Berliner ÖPNV Pilotprojekte für Schutzwaggons oder markierte Sicherheitsbereiche?
Im April 2025 unterzeichneten über 15.000 Menschen eine Petition für Frauen- bzw. FLINTA-Abteile im Berliner Nahverkehr.

Sehr geehrte Frau M.,
selbstverständlich teile ich das Anliegen, die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen, insbesondere auch für Frauen. Sich sicher in unserer Stadt von A nach B bewegen zu können, ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
Pilotprojekte für Schutzwaggons oder markierte Sicherheitsbereiche halte ich jedoch nicht für zielführend. Solche Maßnahmen bergen das Risiko, das Problem lediglich räumlich zu verlagern, anstatt die Ursachen von Unsicherheit wirksam zu bekämpfen.
Unser Ansatz ist es daher, den gesamten ÖPNV sicherer zu machen – und zwar für alle Fahrgäste. So haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD kürzlich einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts in das Abgeordnetenhaus eingebracht, der unter vielen anderen Maßnahmen zwei vorsieht, die für den ÖPNV besonders wichtig sind.
Zum einen sollen die Videoaufnahmen, mit denen die Unternehmen des ÖPNV die einzelnen Waggons beobachten, in Zukunft 72 Stunden lang gespeichert werden dürfen, während dies bisher nur 48 Stunden lang erlaubt ist. Die Verlängerung ist wichtig, weil Personen, die im ÖPNV Opfer von Straftaten oder Gewalt werden, unmittelbar nach einer Tat häufig Zeit brauchen, um ihr Trauma zu verarbeiten und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei der bisherigen Frist von 48 Stunden ist, wie die Praxis gezeigt hat, die Gefahr zu groß, dass die Videoaufnahmen im Zeitpunkt der Anzeige bereits gelöscht sind und nicht mehr als Beweismittel zur Verfügung stehen.
Zum anderen wird – nicht nur im ÖPNV – die Gewaltprävention verbessert. Erlangt die Polizei Kenntnis davon, dass Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung einer Person widerrechtlich verletzt oder dass eine Person widerrechtlich mit Gewaltanwendung bedroht wurde, soll sie die für eine Kontaktaufnahme erforderlichen personenbezogenen Daten derjenigen Person, von der die widerrechtliche Handlung ausgegangen ist, an eine geeignete Beratungs- oder Vermittlungsstelle übermitteln, wenn dies zur Verhütung weiterer Verletzungshandlungen erforderlich erscheint. Für den ÖPNV kommt dies in Betracht, wenn bestimmte Personen des Öfteren als Randalierer, Störer oder durch Gewalttätigkeiten auffallen. Dass die betreffende Person sich unter Umständen auch strafrechtlich verantworten muss, bleibt davon unberührt.
Sie finden den Gesetzentwurf unter https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2553.pdf, brauchen aber natürlich nicht alle 736 Seiten zu lesen. Die soeben beschriebenen Maßnahmen werden in der Allgemeinen Begründung auf den Seiten 117 und 127 angesprochen.
Hinweisen möchte ich auch darauf, dass seit dem 17. Juli 2025 im gesamten ÖPNV Berlins einschließlich der Bahnhöfe und Haltestellen verboten ist, Waffen und Messer mit sich zu führen (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-Waff%C3%96PNVVerbotVBErahmen). Die Polizei ist berechtigt, ohne besonderen Verdacht entsprechende Kontrollen durchzuführen.