Frage von Fritz W. • 22.02.2024

Antwort von Dirk Spaniel parteilos • 13.09.2024
Ich habe mich für den weiteren Einsatz für das Wohlergehen unseres Landes entschieden
Bis Oktober 2024 Mitglied der AfD
Ich habe mich für den weiteren Einsatz für das Wohlergehen unseres Landes entschieden
§ 146 GVG enthält das sog. interne Weisungsrecht. Da die Staatsanwaltschaften der Exekutive angehören, ist nur das externe Weisungsrecht zu beanstanden.
die gesetzliche Regelung für das Verbot von Radarwarngeräten finden Sie in § 23 Abs. 1c StVO:
Viele Gründe sprechen gegen das sogenannte "9-Euro-Ticket"
ich verfolge die Ansicht, dass wir gegenüber Russland so handeln sollen, dass unsere deutschen Wirtschaftsinteressen nicht beschädigt werden, wir aber auch unsere Bündnisverpflichtungen wahrnehmen. Unsere Wirtschaftssinteressen müssen wir mit Staaten erfüllen, die unser Land weder direkt noch indirekt gefährden.