Die von Ihnen angesprochenen Pläne zur Vergütung psychotherapeutischer Versorgung werden im Bundestag verhandelt und abgestimmt.
Ich halte es für wichtig, dass politische Auseinandersetzungen offen und friedlich geführt werden und dass dabei die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden auf Bundesebene geprüft. Der sächsische Landtag hat für das Thema Rente keine Zuständigkeit.
Ob und wann ein Antrag gestellt werden sollte, hängt von einer sorgfältigen juristischen Prüfung ab. Ein gescheitertes Verfahren würde eher schaden als nutzen.
Eine anlasslose Chatkontrolle stellt sämtliche private Kommunikation unter Generalverdacht und widerspricht daher meiner Auffassung eines Rechtsstaates.

