(...) Dem Gericht haben die vorgelegten Fakten offenbar genügt, um ein Urteil zu fällen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis als gestört ansieht und eine Weiterbeschäftigung ausschließt. Dabei ist der Wert des Gegenstandes nebensächlich. (...)
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