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Frage von hartmut otto k. •

Frage an Dirk Niebel von hartmut otto k. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel,

mit Ihrer Antwort auf die Anfrage von Fr./Herrn Schubert in dem Pfandbon Fall machen Sie es sich meiner Meinung nach ein wenig zu einfach. Im Strafrecht heisst es im Zweifel für den Angeklagten, im Arbeitsrecht reicht ein Verdacht aus, um eine Kündigung aussprechen zu können, unabhängig davon, wie stichhaltig dieser Verdacht ist. Leider haben es die Gewerkschaften versäumt, in diesem Rechtsbereich aktiv zu werden. Wäre dies nicht ein Thema für die FDP im kommenden Wahlkampf?

MfG
H. Karras

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Karras,

ich habe an der Verhandlung nicht teilgenommen, und die Gewerkschaftsfunktionäre werden wissen, welchen Aufgaben sie sich vorrangig widmen. Die Beklagte hat sich offenbar bei diesem Sachverhalt in Widersprüche verwickelt. Dem Gericht haben die vorgelegten Fakten offenbar genügt, um ein Urteil zu fällen. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis als gestört ansieht und eine Weiterbeschäftigung ausschließt. Dabei ist der Wert des Gegenstandes nebensächlich. Ich sehe hier keinen gesetzlichen Änderungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel