Portrait von Dirk Niebel
Dirk Niebel
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Niebel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von hartmut otto k. •

Frage an Dirk Niebel von hartmut otto k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Niebel

in Bezug auf die vom bayerischen Wirtschaftsminister Zeil (FDP) eingebrachte Bundesratsinitiative zur Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes in Bezug auf Auskunftspflichten der BaFin habe ich Ihren Fraktionskollegen Schäffler gefragt, wie die FDP, sollte diese Inititiative als Gesetz im Bundestag vorliegen, abstimmen wird. Seine Antwort lautete, die FDP werde im Bundestag dieses Gesetz ablehnen. Spielt die FDP hier nicht ein doppeltes Spiel? Im Bundesrat ist die FDP Initiator einer Initiative, die gerade jetzt im Zeichen der Finanz- ind Bankenkrise ein vitales Bürgerrecht einschränken will, damit Banker und auch Politiker ja nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten. Im Bundestag, sollte diese Initiative denn Gesetz werden, wird die gleiche FDP dies Gesetz ablehnen, es scheint ja sicher, ein derartiges Gesetz wird mit den Stimmen der Koalition genehmigt werden, auf die FDP kommt es ja nicht an bei dieser Abstimmung, um sich dann im Wahlkampf möglicherweise als Verfechter der Bürgerrechte hinzustellen. Können Sie die Doppelfunktion der FDP, Biedermann und Brandstifter erklären?

MfG
H. Karras

Portrait von Dirk Niebel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Karras,

der FDP-Landesverband Bayern hat auf dem Landesparteitag am 15.02.09 gefordert, das Informationsgesetz in der bisherigen Form zu erhalten, da es die Rechte des Bürgers gegenüber der Bürokratie im Vergleich zu den vorherigen Regelungen signifikant stärkt und das Bankgeheimnis nicht beschneidet.

Die bayerische Bundesratsinitiative geht auf eine Gesprächsrunde mit Vertretern der bayerischen Banken und der Bankaufsicht beim damaligen Ministerpräsidenten Dr. Beckstein im vergangenen Sommer zurück. Ausgangspunkt des einhelligen Wunsches der bayerischen Finanzwirtschaft war, dass nach der geltenden Regelung im IFG derzeit vorgesehen ist, sensible Daten zum Schutz der Rechte Dritter zu schwärzen. In den teilweise sehr umfangreichen Aufsichtsakten ist das Schwärzen jedoch arbeits- und kostenintensiv und kaum praktikabel. Zudem kann es dabei zu kaum vermeidbaren Verstößen gegen den Datenschutz unbeteiligter Dritter kommen, die zu Haftungsansprüchen gegenüber der Finanzaufsicht führen.

Die Bayerische Staatsregierung hat im Herbst 2008 auf Fachebene eine Initiative im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates gestartet, welche im November 2008 auf nahezu einhellige Zustimmung in den Ländern gestoßen ist und durch den Bundesrat im Dezember 2008 in das laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundestages zum „Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz“ (BR-Drs. 827/08) eingebracht wurde. Am 11.02.2009 fand eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt. Alle Vertreter der Banken- und Versicherungswirtschaft und Finanzaufsicht haben sich für die vorgeschlagene gesetzliche Änderung, der Datenschutzbeauftragte und Verbraucherschutzbeauftragte haben sich dagegen ausgesprochen. Dabei wurde jedoch von allen Seiten auf das existierende Problem und auch auf die Möglichkeit von Kompromissen hingewiesen.

Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit und damit auf Akteneinsicht ist ein hohes Gut. Deshalb müssen jetzt alle Gesichtspunkte zwischen einer effektiven Aufsicht und dem allgemeinen Informationswunsch der Bürgerinnen und Bürger abgewogen werden. Es wird jetzt im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf ankommen, eine tragfähige Lösung zu finden, die beide berechtigten Ziele angemessen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel