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Dirk Heidenblut
SPD
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Frage von Johannes E. •

Warum werden geringe Mengen von Cannabis weiterhin strafverfolgt und warum werden weiterhin Urteile wegen Kleinstmengen ausgesprochen?

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

im Jahr 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die Anpassungsweisung herausgegeben, im Falle von geringen Mengen Cannabis (je nach Bundesland definiert) von einer Strafverfolgung und einem Gerichtsverfahren abzusehen.
Im Zuge der Wahlen haben Ihre Partei, die Grünen und die FDP den Wähler*innen versprochen, dem Thema Unrecht ein Ende zu setzen und für eine "Paradigmenwechsel" zu sorgen. Jedoch wurden seit Regierungsantritt sämtliche Verfahren wegen kleine Mengen eröffnet und auch Mitbürger*innen dafür verurteilt. Jüngst ist das nun in Halle (Saale) passiert, wo nun ein junger Erwachsener für 0,1 Gramm Anhaftungen (!) zu einer horrenden Geldstrafe und einem Eintrag ins Vorstrafenregister (Quelle: Lito Schulte, RA, Twitter) verurteilt wurde.
Was gedenken Sie, in Anbetracht, dass Sie legalisieren wollen und uns Bürger*innen entlasten sollten, dagegen zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

anders als von der SPD geplant ist durch die Koalition vereinbart worden, sofort umfassend zu legalisieren und eben keine Entkriminalisierung ergänzt um Modelprojekte voran zu stellen. Die Legalisierung dauert allerdings lange. In dieser Zeit gilt die bisherige Rechtslage, die es eben den Bundesländern überlässt die Kleinmengen zu definieren und die Strafverfolgungsmaßnahmen zu regeln.

Damit wir nicht den Gesamtprozess der Legalisierung abwarten müssen setze ich mich für ein Gesetz ein, dass sicherstellt, dass als erster Schritt die Entkriminalisierung erfolgt und der Eigenanbau ermöglicht wird (auch in CSC), vor vollständiger Umsetzung der Legalisierung. Ich hoffe der demnächst vorzulegende Referentenentwurf berücksichtigt dies bereits.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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