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Dirk Heidenblut
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Frage von Dennis S. •

Frage an Dirk Heidenblut von Dennis S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heidenblut,
wie stehen Sie und Ihre Fraktion zu der Haltung von Jens Spahn auch in Zeiten von Corona das Blutspendeverbot für homo - und bisexuelle Männer aufrecht zu erhalten, sofern diese in den letzten zwölf Monaten Geschlechtsverkehr mit einem Mann hatten? Ist so eine Auflage nicht realitätsfern und übertrieben, auch wenn homosexuelle Männer statistisch häufiger an HIV erkranken? Die Spenden Bereitschaft ist in Deutschland ohnehin sehr gering, also ist es doch fatal eine Gruppe von der Blutspende auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen
D. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

es ist ja nicht die Meinung von Minister Spahn, die hier ausschlaggebend
ist, sondern Grundlage dieser Rückstellungen und Ausschlüsse sind die
epidemiologischen Daten, die die Bundesärztekammer dafür vom
Robert-Koch-Institut und Paul-EhrlichInstitut erhält. Die Richtlinie ist
in Einvernehmen mit diesen Institutionen erlassen. Die Entscheidung, ob
und wer wie lang zurückgestellt wird, basiert also nicht auf einer
politischen Entscheidung, sondern soll nach rein wissenschaftlichen
Kriterien erfolgen, um damit einerseits die Sicherheit der Blutspenden
zu gewährleisten und andererseits Diskriminierung zu verhindern.
Gleichzeitig besteht aber natürlich durch den früheren Ausschluss von
homo- und bisexuellen Männern die Gefahr, dass diese Gruppe weiterhin
pauschal von der Blutspende ausgeschlossen wird, obwohl die
epidemiologischen Daten ein höheres Risiko zur Übertragung von
Infektionskrankheiten nicht mehr hergeben. Wir haben daher kürzlich im
2. Bevölkerungsschutzgesetz einen Passus in das Transfusionsgesetz
aufgenommen, mit der die BÄK verpflichtet wird, die Datengrundlage
regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob eine Rückstellung immer noch
gerechtfertigt ist. Sollten die Daten des RKI zeigen, dass dies nicht so
ist, muss die Richtlinie entsprechend geändert werden.

Wir werden daher immer wieder die BÄK sowie das RKI dahingehend befragen
und dann entsprechend auffordern die Richtlinie zu ändern. Die Grundlage
unserer Entscheidung wird dabei allerdings weiterhin auf
wissenschaftlichen Kriterien beruhen, um unsere Prioritäten, den Schutz
der Blutspendeempfänger*innen und Schutz vor Diskriminierung in Einklang
zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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