Staatsbürgerschaftsrecht - 1. Warum bezeichnen Sie einen verfassungsrechtlichen Wiedergutmachungsanspruch für Kinder deutscher Mütter als „Geschenk“?
Anfrage zum Erklärungserwerb nach § 5 StAG und der AfD-Rhetorik
Sehr geehrter Herr Brandes,
in Ihren Kampagnen fordern Sie regelmäßig, die deutsche Staatsbürgerschaft dürfe nicht „verschenkt“ werden. Wie rechtfertigen Sie diese Aussage bezüglich meines Falls?
Ich wurde 1971 in Deutschland geboren. Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater stammte aus Jugoslawien. Ich lebe seit 55 Jahren ununterbrochen hier. Aufgrund der verfassungswidrigen Gesetze vor 1975 konnten deutsche Mütter den Pass nicht weitergeben. Diese historische Diskriminierung wurde 2021 durch § 5 StAG korrigiert, wodurch ich 2026 meinen Pass per Erklärung erhielt.
Ich bin kein Asylbewerber, sondern erhalte ein Recht, das mir von Geburt an zustand.
Dazu meine Fragen:
1. Warum bezeichnen Sie einen verfassungsrechtlichen Wiedergutmachungsanspruch für Kinder deutscher Mütter als „Geschenk“?
2. Unterscheiden Sie politisch zwischen regulärer Einbürgerung und § 5 StAG?
Mit freundlichen Grüßen
P..A
