(...) Letztlich stehen Abgeordnete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art. Denn eine starke Ähnlichkeit zu irgendeinem anderen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gibt es nicht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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