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Dietmar Nietan
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Frage von Hans Gerhard S. •

Renten und Inflationsausgleich: Warum werden die Renten der gesetzlichen Rente nicht auch durch einen Inflationsausgleich, gleich den der Beamten und Pensionären, gleich gesetzt.

Sehr geehrter Herr Nietan,
Ich habe 47 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rente, aber auf Grund wirtschaftlicher und betrieblicher Umstände ,Personaleinsparung durch Vorruhestand, mit 63 in Rente gegangen, bei 7,2% Abzüge, und das nach 47-Jahren Beitragszahlung. Warum werden die Renten der gesetzlichen Rente nicht auch durch einen Inflationsausgleich, gleich den der Beamten und Pensionären, gleich gesetzt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen, warum die gesetzlichen Renten nicht auch durch einen Inflationsausgleich entsprechend den der Beamten und Pensionären gleich gesetzt werden. Darauf antworte ich Ihnen gerne.

Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer haben. Die Tarifpartner – also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – haben sich im letzten Jahr auf eine Inflationsausgleichsprämie für Tarifbeschäftigte geeinigt, also für alle Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt. Diese Tarifeinigung wird ebenfalls auf Beamte übertragen. Das ist im Übrigen nicht unüblich, sondern bei eigentlich jedem Tarifabschluss der Fall. Nun sind Pensionäre – anders als Rentner – Beamte im Ruhestand und erhalten deshalb ein sogenanntes „Ruhegehalt“. Daher gilt die Übertragung von Tarifabschlüssen auf Beamte auch für sie.

Die Rente hingegen wird auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli angepasst. Im letzten Jahr wurde sie im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Schon in 2022 gab es eine deutliche Rentenerhöhung: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Zusammen mit der Erhöhung im Jahr 2022 bedeutet diese eine Erhöhung von rund 10 Prozent im Westen in 2 Jahren.

Der von Ihnen erwähnte Inflationsausgleich ist also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dennoch ist mir natürlich bewusst, dass die Inflation für alle eine Belastung darstellt. Daher gab oder gibt es auch Reihe von Entlastungen: Zum Beispiel die Erhöhung des Wohngeldes, die Auszahlung einer Energiepauschale, die ausgelaufene Strom- und Gaspreisbremse, das Deutschland-Ticket und weitere Maßnahmen, die auch Rentnerinnen und Rentner zugutekommen bzw. zugutegekommen sind.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich vor wenigen Tagen optimistisch gezeigt, dass in diesem Jahr ein Anstieg der Renten oberhalb der Inflationsrate wahrscheinlich ist. Erste Schätzungen machen die Bundesregierung zuversichtlich, dass zum 1. Juli die Renten wieder stärker steigen als die Inflation. Die Verbraucherpreise in Deutschland hatten sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 Prozent gegenüber 2022 erhöht. Im Januar 2024 lag die Inflationsrate bei 2,9 Prozent.

Noch ein grundsätzliches Wort zum Schluss: Als SPD setzen wir uns bereits seit langem für eine gemeinsame Rentenkasse ein, in die alle einzahlen, damit dieses Nebeneinander unterschiedlicher Systeme endlich beendet wird. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit im Bundestag finden konnte.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan

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