Wenn es nach uns ginge, wäre die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken und Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit zu begrenzen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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