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Dietmar Bartsch
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Frage von Mircha P. •

Frage an Dietmar Bartsch von Mircha P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dietmar Bartsch. ..

vorab vielen Dank dass Sie sich meiner Frage annehmen. Ich möchte auch gleich auf den Punk kommen. Die NPD-Deppen (bitte verzeihen Sie den Ausdruck aber ich möchte mich dazu positionieren um nicht in einem falschen Licht zu erscheinen) waren schon mindestens einmal im Verbotsverfahren welches zwar eingestellt wurde da der Staat zu sehr mit V-Männern involviert war. Warum obwohl unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und nachweislich der Beteiligung von Attentaten, Kriegsbeteiligung im Ausland und Vorbereitung von Terroristischen Anschlägen innerhalb der BRD (Sauerlandgruppe),und Vorbereitung der Störung ,Zersetzung und Zerstörung der demokratischen Ordnung und des Grundgesetzes,warum gibt es bislang keine Anstrengung eines Verbotsverfahren als terroristische Vereinigung der Salafistischen Verbände? Ich spreche nicht von gemäßigten und liberalen aber es ist offensichtlich das aus Deutschland Salafisten entgegen unserer Gesetze sich in paramilitärischen Milizen strafbar machen mit Zugehörigkeit dieser Gruppierungen deren Imame als Rädelsführer ausgemacht werden können. Dazu hätte ich gerne eine klare Antwort. Vielen Dank für Ihre Zeit und Bemühung. ..

Mit besten Grüßen

Mircha Pastoors

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pastoors,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, ob nicht auch gegen das salafistische Spektrum Anstrengungen für Verbote von Verbänden unternommen werden sollten.

Selbstverständlich sind auch in diesem Bereich Vereinsverbote möglich. Diese unterliegen nicht einmal den hohen Anforderungen an ein Parteienverbot, weil sie durch die Innenbehörden der Länder bzw. das Bundesministerium des Innern verhängt werden können. Dagegen kann allerdings der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten bestritten werden, auch diese Verbote müssen also grundrechtlichen Anforderungen genügen - denn die Vereinigungsfreiheit ist in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz geschützt.

In den vergangenen Jahren wurden mehrfach Vereinsverbote gegen Gruppen aus dem islamistischen, salafistischen oder djihadistischen Spektrum verhängt. Zuletzt war der "Islamische Staat" von einer solchen Verbotsverfügung betroffen. Im Juni 2012 erfolgte mit dem Verbot des Wuppertaler Vereins "Millatu Ibrahim" das erste Verbot eines salafistischen Vereins, dessen prominentester Vertreter Dennis Cuspert a.k.a. Deso Dogg wohl mittlerweile in Syrien seinen Tod gefunden hat. Im März 2013 wurde DawaFFM verboten und auch gegen den Verein "Die wahre Religion", der durch Koran-Verteilaktionen von sich reden machte, ist ein Verbotsverfahren eingeleitet. In Bremen wurde im Dezember 2014 der Verein Mesjidu-I-Furqan wegen Unterstützung des IS durch den damaligen Innensenator Mäurer verboten. Die Verbotsverfahren gehen jeweils mit großangelegten Hausdurchsuchungen und weiteren repressiven Maßnahmen einher.

Sie sehen also, dass keineswegs Untätigkeit herrscht. Wie im Rechtsextremismus zeigt sich allerdings im Salafismus die Tendenz, sich durch informelle Formen der Organisation für vereinsrechtliche Verbote unangreifbar zu machen, erfahrungsgemäß wirken die Mitglieder verbotener Vereine im Untergrund oder in losen Netzwerken weiter. Das repressive staatliche Vorgehen kann also die zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht ersetzen.

Gerade im Hinblick auf die bei Verboten betroffenen Grundrechte setzt DIE LINKE in der Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure ihren Schwerpunkt und wird dies auch in Zukunft tun.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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