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Frage von Andreas S. •

Frage an Dieter Althaus von Andreas S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Althaus,

Ich habe eine Frage zum Thema Familienpolitik:

Nach meinem Empfinden kommt die Familienpolitik zur Zeit etwas in Schieflage, da zwar die öffentliche Betreuung der Kinder vom Kleinkindalter an (Horte, später Ganztagesschule...) massiv gefördert und ausgebaut wird, um Familien zu entlasten, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig sind. Andererseits geraten aber die Familien immer mehr ins Hintertreffen, in denen die Mutter sich ganz bewusst für ein Leben als Hausfrau und Mutter bzw. "Familienmanagerin" entscheidet. Es sollten nach meiner Überzeugung nicht nur die berufstätigen Frauen im Fokus stehen. Auch die "Nur-Mütter", die sich durchaus selbstbewusst für diesen anderen Weg entschieden haben, leisten einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen und ihre Lebensleistung sollte entsprechend respektiert und anerkannt werden - ideell und finanziell. Dasselbe gilt selbstredend entsprechend auch für sogenannte "Hausmänner".

Daher meine Frage:
Wie stehen Sie zur Forderung nach einem sogenannten Betreuungsgeld, das ab dem Jahr 2013 (warum eigentlich erst dann!?) an Eltern gezahlt werden soll, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil auf die finanziellen Vorzüge der Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen, die ja laut Grundgesetz Recht und Pflicht zuförderst der Eltern sein soll (und nicht des Staates)?

Übrigens: Man kann natürlich immer argumentieren: Es ist kein Geld da. Aber da entgegne ich: Für die öffentliche Betreuung der Kinder ist ja ganz offensichtlich auch Geld da...

Mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen,
Ihr Andreas Schönberger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. August.

Ich setze auf eine moderne Familienpolitik, die Wahlfreiheit für Eltern und Familien sichert: Die Eltern sollen entscheiden, ob und wie lange sie ihr Vorschul-Kind ausschließlich zu Hause betreuen und ab wann und in welchem Umfang sie eine Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Dies zu entscheiden, ist eben nicht Sache des Staates, sondern Sache der Eltern - wie Sie es auch ganz richtig darstellen. Das folgt nicht nur aus Grundgesetz und Thüringer Verfassung, sondern ergibt sich für mich auch aus dem christlich-freiheitlichen Menschenbild meiner Partei. Die Entscheidung der Eltern ist zu akzeptieren, beide Wege sind für mich gleichwertig. Ich empfinde wechselseitige Diffamierungen als "Heimchen am Herd" bzw. als "Rabenmutter" gleichermaßen unangebracht und unangemessen.

Damit Wahlfreiheit nicht nur auf dem Papier steht, muss beides gewährleistet sein: sowohl ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot als auch eine finanzielle Unterstützung der Eltern, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause betreuen. In beiden Bereichen ist Thüringen Vorreiter und Familienland Nr. 1 in Deutschland. Das Betreuungsangebot ist umfassend ausgebaut - nirgends ist die Zahl von Ganztagsbetreuungsplätzen so hoch wie in Thüringen. Gerade die alten Länder beneiden uns hierum. Gleichwohl nehmen wir hier noch weitere qualitative Verbesserungen in Angriff. Und mit unserem Thüringer Erziehungsgeld für die Betreuung 2-jähriger Kinder, das wir - parallel zur Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Betreuung - auf die Betreuung 1-jähriger Kinder ausweiten und damit verdoppeln werden, unterstützen wir auch diejenigen, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld sind wir Vorreiter für das Betreuungsgeld im Bund ab 2013. Deshalb habe ich mich immer für die Einführung des Betreuungsgeldes auf Bundesebene eingesetzt und begrüße es ausdrücklich. Das ist es, was Thüringen als Familienland ausmacht: Politik nicht mit ideologischen Scheuklappen, sondern Politik für die Menschen, für die Familien und ihre Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Althaus