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Dieter Althaus
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Frage von Stephan G. •

Frage an Dieter Althaus von Stephan G. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Althaus,

ich bitte Sie um Aufklärung darüber, warum die Thüringer Landtagsfraktion der CDU unter Ihrer Führung Landtagsabgeordnete anderer Fraktionen, wegen Ihrer Vergangenheit, als parlamentsunwürdig bezeichnen darf, die andererseits von tausenden Wählern in Thüringen als parlamentswürdig angesehen werden.
Zumal diese Personen offen zu Ihrer Vergangenheit stehen und auf Nachfrage bereitwillig Auskunft darüber geben, was im Thüringer Landtag nicht als Selbstverständlichkeit gilt.

Entspricht dies Ihrem Verständnis von Demokratie?

mit christlichen Grüßen
Stephan Giese

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Giese,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. August.

Vorab zur Klarstellung: Parlamentsunwürdigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem entsprechenden Gesetz. Parlamentsunwürdige Abgeordnete dürfen von jedermann als parlamentsunwürdig bezeichnet werden, nicht nur von der "Thüringer Landtagsfraktion der CDU".

Zum Inhaltlichen: Die Parlamentsunwürdigkeit hindert nicht eine - erneute - Wahl in den Landtag. Unabhängig davon ist es richtig, dass der Landtag kürzlich das Gesetz zur Abgeordnetenüberprüfung verlängert hat. Warum sollte man denn nicht - auch und gerade 20 Jahre nach der Friedlichen Revolution, nach dem Fall der Mauer - laut und deutlich in der Öffentlichkeit sagen können, dass jemand die Diktatur der SED als IM der Stasi in besonders perfider Weise unterstützt hat? Die Öffentlichkeit hat doch ein Recht darauf zu erfahren, welche Abgeordnete dies betrifft und welche Parteien auch solche Personen erneut für eine Landtagswahl aufstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Althaus