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Dierk Homeyer
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Frage von Günter S. •

Frage an Dierk Homeyer von Günter S. bezüglich Verbraucherschutz

Wie ist Ihre Haltung zu den Altanschließer-Beiträgen? Was gedenken Sie künftig zum Schutz der Altanschließer zu tun? Wie war Ihre Haltung während der Diskussionen im Landtag dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

auf Ihre Frage vom 8. August möchte ich wie folgt antworten:

Die obersten Gerichte haben entschieden, dass alle Grundstückseigentümer, die nach der deutschen Einheit an die neuen Abwasseranlagen angeschlossen wurden, Anschlussbeiträge als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile zahlen müssen, die ihnen durch die mögliche Inanspruchnahme der öffentlichen leitungsgebundenen Anlagen geboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 5. März 2013 entschieden, dass die Abwasserbescheide nicht bis in alle Ewigkeit festgesetzt werden können. Nach dem Bundesverfassungsgericht ist eine Festsetzungsverjährungsregelung zusammen mit einer Hemmungsregelung geeignet, um Rechtssicherheit herzustellen. SPD und LINKE haben daraufhin eine gesetzliche Festsetzungsverjährungsregelung von 15 Jahren und eine Hemmungsregelung für Altfälle von 10 Jahren eingeführt. Für die Festsetzung von Abgaben halten wir als CDU hingegen eine Festsetzungsverjährungshöchstfrist von 10 Jahren für angemessen. Eine Übergangsregelung für Altfälle muss sowohl die Interessen der Beitragszahler auf Rechtsfrieden als auch das Interesse der Allgemeinheit auf Abgabengerechtigkeit berücksichtigen. Außerdem muss sie sozial gerecht ausgestaltet werden.

In diesem Zusammenhang sollte in den nächsten Jahren eine breite und offene Debatte über eine zukunftsfeste und finanzierbare Daseinsvorsorge in Brandenburg sowie die Modernisierung des Brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes geführt werden.

Wir wollen

*1.* *Musterverfahren einführen – Rechtsstreitkosten senken:* Viele Bürger werden durch hohe Gerichtskosten davon abgehalten, ihr gutes Recht in Abgabenverfahren einzufordern. Es belastet die Bürger unnötig, in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle ihr Recht aufwändig einzeln einzuklagen. Deshalb steht die CDU Brandenburg dafür, für Abgabenstreitigkeiten Musterverfahren verbindlich einzuführen. Musterverfahren befördern den Rechtsfrieden und damit die Zufriedenheit und den Glauben an den Rechtsstaat. Die CDU-Fraktion Brandenburg hatte bereits 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der allerdings von der Regierungskoalition aus SPD und LINKEN abgelehnt wurde.

*2.* *Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit mehr Nachdruck verleihen:* Unwirtschaftliches Handeln von einigen Trink/Abwasser-Zweckverband zu Lasten der Bürger darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatz müssen stärker im Kommunalabgabengesetz verankert werden.

*3.* *Größere Bürgernähe:* Die Bürgerbeteiligung sollte ausgebaut werden. Wer zahlen muss, hat einen Anspruch auf Transparenz (insbesondere bei der Beitragskalkulation) und muss in das Verfahren durch Informationsrechte, Akteneinsichtsrechte und proaktive Veröffentlichung der Kommunen und Zweckverbände sowie durch Beteiligungsrechte stärker eingebunden werden.

*4.* *Höhere Sozialverträglichkeit:* Die Abgabenerhebung muss flexibler und bürgernäher gestaltet werden. Existenzbedrohung und finanzielle Überforderung durch Beitragsforderungen als Einmalzahlung müssen vermieden werden. Viele Altanschließer werden z.B. aufgrund der Einführung der 25-jährigen Festsetzungsverjährungsregelung durch die rot-rote Landesregierung bis zum Jahr 2015 Beitragsbescheide über mehrere tausend Euro erhalten, die sofort fällig sind. Auch in Brandenburg sollte die Möglichkeit eingeführt werden, anstelle einer Einmalzahlung Beiträge „gestreckt“ über mehrere Jahre zu zahlen. Als Zins sollte nur der kommunale Refinanzierungszins anfallen und in begründeten Einzelfällen hierauf verzichtet werden.

*5.* *Bezahlbare Wasserversorgung:* Die dezentrale Wasserversorgung sollte als gleichwertige Alternative insbesondere in den ländlichen Regionen Brandenburgs unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dierk Homeyer