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Detlev Spangenberg
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Frage von Ursula N. •

Frage an Detlev Spangenberg von Ursula N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spangenberg,

im März 2019 wurde das Thema Duogynon bei einem Fachgespräch im Bundestag diskutiert. Duogynon war ein hormoneller Schwangerschaftstest der Fa. Schering (nun Rechtsnachfolger Bayer). Dieser steht bis heute im Verdacht schwere Missbildungen beim ungeborenen Leben verursacht zu haben. Seit 2010 haben sich 631 Menschen beim Netzwerk Duogynon gemeldet. Die Menschen berichteten von Missbildungen bei Neugeborenen, Totgeburten und unerwünschten Abgängen. Beim BfArM sind aktuell 517 solcher Fälle registriert.

In kurzen Worten möchte ich Ihnen den aktuellen Stand beschreiben. Unter dem folgenden Link können Sie ggf. weitere Informationen einsehen: https://www.magentacloud.de/share/llby5x7-vh#$/

In den letzten Jahren lief in England eine Untersuchungskommission zu Duogynon/Primodos. Diese kam zu dem Schluss, dass das Medikament schon 1967 hätte vom Markt genommen werden müssen. Zudem wurde weitere Fehler der Behörden aufgezeigt. Die sogenannte Cumberledgekommission kritisierte auch den letzten Untersuchungsbericht (EWG) aus dem Jahre 2017 und machte nun mehrere Vorschläge. So sollte sich die englische Regierung bei den Betroffenen entschuldigen und eine Regelung für Entschädigungszahlungen finden. Daraufhin hat sich der englische Gesundheitsminister bei den Betroffenen entschuldigt. Theresa May forderte die Regierung auf nun Ausgleichszahlungen an die Betroffenen zu überdenken. Boris Johnson will sich mit den Primodosvertretern treffen. Auf SKY wurde die Doku „Bitter Pill“ ausgestrahlt. In dieser Doku wird der aktuelle Sachstand detailliert aufgezeigt und es ist der Medikamentenskandal in England. Diesen beeindruckenden Film und die Ergebnisse der Kommission finden Sie unter dem angegebenen Link. Wenn Sie irgendwie Zeit haben, dann sehen Sie sich bitte den Film an.

Was passierte in Deutschland? In Deutschland wurde seit Jahren auf das Ergebnis in England gewartet. Bislang fanden keine Gespräche mit Bayer, dem BfArM oder dem BMG statt. Auch ein Richter forderte Bayer bereits 2010 zu einer Mediation auf. Die Firma verweigerte allerdings die Aufklärung und nutzte die Einrede der Verjährung, um vor Gericht zu gewinnen. Vor einigen Jahren konnten wir im Landesarchiv in Berlin alte Scheringunterlagen einsehen. Dort gab es viele Hinweise auf ein Fehlverhalten von Schering und den deutschen Behörden (siehe Link). Den aktuellen Stand in Deutschland bildet ein BR Kontroversbericht ab und ein Artikel der Augsburger Allgemeinen (siehe Link). Mehr Informationen kann Ihnen der Berichterstatter ihrer Fraktion, Herr Pilsinger (CSU) geben.

Es gab keine Notwendigkeit schwangere Frauen einer solchen Gefahr auszusetzen. Zudem hätte nach dem Conterganskandal ein Medikament, das im Verdacht steht Missbildungen auszulösen, sofort vom Markt genommen werden müssen. Duogynon war so hoch dosiert, als würde man in etwa zwei Monatsrationen hormoneller Antibabypillen als Einmalgabe einnehmen. Wir fordern eine Anerkennung der Schädigungen und eine Übernahme der Verantwortung. Unterstützen Sie uns bitte!

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Danke und herzliche Grüße

Ursula Nerdinger

Portrait von Detlev Spangenberg
Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau Nerdinger,

vielen Dank für Ihr Anschreiben.

Gesundheitliche Schädigungen infolge der Einnahme von Medikamenten können trotz genauer vorheriger Prüfung durch die Hersteller leider in seltenen Fällen vorkommen.

Im Fall des Medikamentes Duogynon, welches später in der Bundesrepublik Deutschland in Cumorit umbenannt wurde, sind die Rechtsmittel für die Entscheidung zu einer möglichen Entschädigung bedauerlicherweise ausgeschöpft worden.

Begründet wurde dieses Urteil der zuständigen Gerichtsbarkeit in zweiter Instanz, dem Landgericht Berlin am 07.09.2012 durch die Verjährung der Klagefristen.
Da seitens der Kläger keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist dieses Urteil rechtlich bindend und auch durch die Legislative nicht anfechtbar.

Grundsätzlich unterstütze ich Forderungen von Personen und deren Angehörigen, welche durch die Anwendung von schädlichen Arzneimitteln gesundheitlich geschädigt wurden.

Es muss hier dringend eine angemessene Form der Entschädigung stattfinden sowie zukünftig eine Aufhebung von zeitlich begrenzten Fristen erfolgen, um rechtliche Klagen der Verbraucher durchsetzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg, MdB