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Detlev Pilger
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Frage von Birgit D. •

Frage an Detlev Pilger von Birgit D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Pilger,

mit Fassungslosigkeit habe ich gerade gelesen, dass Sie auch für die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt haben. Das ist ein Skandal. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass auch die SPD eine Tierquäler-Partei ist. Das ging schon mit dem Koalitionsvertrag los, indem sich die SPD gemeinsam mit CDU/CSU darauf geeinigt hat, Tierschützer, die in Ställe „einbrechen“ (um Missstände aufzudecken!), härter bestrafen zu wollen. Im September hat die SPD zusammen mit CDU/CSU zwei verschiedene Anträge von FDP und Grünen zu Verschärfungen bei Tiertransporten abgelehnt. Und nun diese unselige Fristverlängerung!

Genau dieses "Weiter-So-für-die-Wirtschaft-koste-es-was-es-wolle" ist der Grund dafür, dass der SPD die Wähler in Scharen weglaufen.

Bitte erläutern Sie mir Ihre ganz persönlichen Beweggründe, warum Sie dafür gestimmt haben, dieses qualvolle Prozedere beibehalten zu wollen.

Und kommen Sie mir nicht mit einer vorformulierten Textwüste von Ihrem SPD-Kollegen Rainer Spiering. Und auch nicht mit dem Totschlagargument Arbeitsplätze (ich weiß, eine makabre Wortwahl in Zusammenhang mit dem sensiblen Thema Tierschutz). Wenn Geschäftsgrundlagen ethisch nicht vertretbar sind und zu gesundheitlichen Gefahren von Mensch, Tier und Umwelt führen, dürfen Arbeitsplätze kein Argument mehr sein.

Mich interessiert wirklich, ob Sie als Politiker noch Empathiefähigkeit für andere Lebewesen haben, und wie Sie persönlich zum Thema Tierschutz stehen.

Mit freundlichen Grüßen,
B. D.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

persönlich bedauere ich die Fristverlängerung und bin entsetzt über die Versäumnisse der Industrie, in der gesetzten Frist nicht entsprechend nachgebessert zu haben. Dennoch gab es gute Gründe einer Fristverlängerung zuzustimmen:

1. Leider existiert in der EU kein einheitliches Tierschutzrecht. Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration stehen in Deutschland nicht flächendeckend zur Verfügung. Ohne eine Fristverlängerung wäre zu befürchten, dass es in Deutschland zu massiven Strukturbrüchen bei den deutschen SauenhalterInnen käme, mit der Folge, dass Ferkel aus Ost- und Nordeuropa importiert werden würden, die gerade nicht nach deutschen Tierschutzstandards kastriert wurden und noch dazu weite Transportwege zurücklegen müssten. Dies ist kein Argument für Arbeitsplätze, sondern für den europäischen Tierschutz. Vor diesem Hintergrund haben sich nahezu alle Sachverständigen in der Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 26. November 2018 für die Fristverlängerung ausgesprochen. Der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige Dr. Palzer vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) schreibt in seiner Stellungnahme:

„Aus all diesen Gründen hält der bpt eine Verschiebung des Termins schon seit längerem für unabdingbar.“

2. Zu Recht wird die Verweigerungshaltung des früheren Bundeslandwirtschaftsministers Schmidt sowie große Teile der CDU/CSU in den vergangenen Jahren kritisiert, die fünfjährige Übergangsfrist für die Entwicklung wirklicher Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu nutzen. Stattdessen haben sie auf einen sogenannten vierten Weg gesetzt, der die Veränderung des Schmerzbegriffes im Tierschutzgesetz voraussetzen würde. Diese Änderung hat die SPD-Bundestagsfraktion verhindert.

3. Eine bloße Fristverlängerung war für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch keinesfalls ausreichend. Anders als es CDU/CSU und FDP im Jahr 2012 getan haben, haben wir nun im Gesetz Sicherungen eingebaut, die garantieren, dass nach zwei Jahren wirklich Alternativen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird verpflichtet, die bisherige Verweigerungshaltung aufzugeben und unter anderem im Rahmen einer Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Alternativmethoden flächendeckend zu schaffen – so z. B. durch die Entwicklung und Bereitstellung von Schulungsprogrammen, durch die Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung von notwendigen Narkosegeräten und durch entsprechende Aufklärungskampagnen. Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass so die Methode, die Neuland mit seinen besonders tiergerechten und umweltschonenden Haltungsformen schon seit Jahren praktiziert, Standard werden kann und somit auch eine europäische Ausstrahlungskraft entfalten kann.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), eine Organisation, die vor allem kleinere bäuerliche Betriebe vertritt und die jedes Jahr in Berlin mit vielen anderen Organisationen zu einem Paradigmenwechsel in der Agrarwirtschaft unter dem Motto „Wir haben es satt“ aufruft, begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Gesetzesinhalt:

„Jetzt gilt es, die für Betriebe möglichen Alternativen rechtlich so schnell wie möglich abzusichern, die entsprechenden Arzneimittel und Narkosegeräte in der Fläche verfügbar zu machen und die Praktikerinnen und Praktiker im tier- und sachgerechten Umgang zu schulen … Der Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD heute beschließen wollen, legt nun fest, dass das Bundesministerium BMEL endlich zu handeln hat. Das ist ein riesiger Fortschritt“

Wer die AbL kennt, weiß, dass sie diese Würdigung nicht leichtfertig abgibt. Ich hoffe, dass Sie angesichts dieser Ausführungen Verständnis für diese schwierige Entscheidung haben. Die SPD - und auch ich ganz persönlich - haben uns diese wahrlich nicht leicht gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Detlev Pilger, MdB