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Detlef Müller
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Frage von Steffen H. •

Wann wird die Besteuerung der Renten der GRV, die ja auf der Grundlage von zusammengelogener Zahlen beschlossen wurde, beendet? http://www.flegel-g.de/2015-11-30-falschdaten.html

Zitat aus dem Beitrag: "Das BVerfG soll das Recht auf Basis des Grundgesetzes abwägen und mit seinem Urteilsspruch das Grundgesetz stärken und nicht unterminieren, wie es mit diesem Urteil geschehen ist. Dieses Urteil ist schlicht eine Schande. Der Webseitenbetreiber "Altersarmut per Gesetz" spricht bereits im Namen seiner Webseite aus, was das BVerfG hier betrieben hat. "
siehe auch hier: https://altersarmut-per-gesetz.de/

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

wie im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode vereinbart, werden wir das Urteil des Bundesfinanzhofes zum Alterseinkünftegesetz umsetzen und eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden. Dazu ist derzeit geplant, den Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderbeiträge bereits ab 2023 zu ermöglichen sowie den steuerpflichtigen Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen zu lassen. Dadurch wird eine Vollbesteuerung von Renten erst ab 2060 erreicht.

Den entsprechenden Gesetzesentwurf erwarte ich dazu noch in diesem Jahr, sodass die getroffenen Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 greifen können.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

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