Mit der Abstimmung hat das Europäische Parlament seine Position festgelegt. Diese wird nun an den Rat der Europäischen Union übermittelt, der entscheiden muss, ob er die Parlamentsfassung übernimmt, ändert oder ablehnt. Damit ist das Verbot noch nicht endgültig beschlossen und kann im weiteren Verfahren noch abgewendet werden.
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