(...) Die juristische Auseinandersetzung zwischen Herrn Maschmeyer und dem Norddeutschen Rundfunk ist zivil- und strafrechtlicher Natur. Sie zu bewerten steht mir als Vertreter der Exekutive nicht zu. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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