
(...) das Land Niedersachsen zahlt seit 2005 an die unteren Besoldungsgruppen A2 - A8 eine Sonderzahlung in Höhe von 420 Euro sowie Sonderzahlungsbeträge für Kinder. Dies ist in Anbetracht der knappen Landesfinanzen unter sozialen Aspekten eine besonders hervorzuhebende Regelung, weil dadurch gerade die geringer verdienenden Beamtinnen und Beamten des Landes davon profitieren. (...)