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Frage von Dirk M. •

Frage an Daniela Kolbe von Dirk M.

Sehr geehrte Frau Kolbe,

die Bundesregierung möchte in Zukunft das Fracking ermöglichen. Ihnen ist sicher bewusst das Fracking nicht entscheidend zur Energiewende in Deutschland beitragen wird. Ich gehe auch davon aus, das Sie über Gefahren für Mensch und Umwelt bei dieser Methode informiert sind.

Die Bevölkerung lehnt zum größten Teil diese Methode der Energiegewinnung ab, auch wenn die Regierung aktuell nur von Erprobungen spricht.

Schließen Sie sich der Meinung der Menschen an?
Werden Sie sich für den Schutz der Umwelt bei der Abstimmung einsetzen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Meißner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie auf den geplanten Gesetzsetzentwurf zur Regelung der Erdgasförderung nach der Fracking-Methode eingehen.

Dieser Entwurf wurde zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Kanzleramt abgestimmt. Er soll im kommenden Frühjahr vom Bundeskabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht werden.

Persönlich sehe ich Fracking äußerst kritisch und bin froh, dass es in Sachsen bisher nicht zum Einsatz gekommen ist. Weder sind die Umweltfolgen absehbar, noch halte ich etwas davon, die Ressourcen unseres Planeten so massiv auszubeuten. Ich werde mich deshalb weiterhin kritisch in die Debatten meiner Fraktion einbringen.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann zu genehmigen, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat. Die tatsächliche Genehmigung bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist. Das heißt, auch wenn die Kommission die Unbedenklichkeit attestiert hat, können die Länder ein Verbot aussprechen.

Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u. a. in Sandgesteinen soll aber weiterhin durchführbar sein. Hier gelten die bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt.

In den anstehenden parlamentarischen Beratungen wird die SPD-Bundestagsfraktion darauf achten, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten. Die jetzt geplanten Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen.

Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft.

Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot gelten, welches für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten soll, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten werden.

Im weiteren Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine sorgfältige Beratung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag einsetzen, bei der auch die Umweltverbände und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen angehört werden. Insbesondere die Fragen des Umgangs mit dem Lagerstättenwasser, die Durchsetzbarkeit eines Fracking-Verbots im Schiefergestein durch Behörden der Länder sowie die Sinnhaftigkeit der im Gesetz vorgesehenen Abgrenzung von Fracking-Verbotsgebieten werden wir umfassend überprüfen und daraus eine Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion entwickeln.

Die SPD wird dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers dabei ein zentrales Anliegen sein wird. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kolbe