Daniela Evers
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Helmut H. •

Wann können wir mit den fraglichen Anwendungshinweisen / Verordnung (Nutzung von Ermessensspielräumen bei Bleiberechtsregelungen) §25a,b AufenthG rechnen?

Sehr geehrte Frau Evers,
es geht um die Nutzung von Ermessensspielräumen bei Bleiberechtsregelungen.
Diese sollten den Ausländerbehörden bekannt gegeben werden. Mit den Anwendungshinweisen soll der bundesgesetzlich bestehende Spielraum zur Auslegung des § 25b AufenthG näher ausgestaltet und somit eine landesweit einheitliche Auslegung der Norm erreicht werden (siehe Beispielverordnung Nordrhein-Westfalen).

Im Januar 2022 wurden wir informiert, dass eine Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag in Arbeit sei. Ab März 2022 haben wir Sie mehrfach gebeten uns über den Status zu dieser Verordnung zu informieren.
Unserer sehr engagierter MdL Hermann Katzenstein versucht ebenfalls seit dieser Zeit Auskunft von Ihnen zu erhalten.
Leider bis heute ohne Reaktion!
Es dürfte scheinbar für Sie kein Problem sein diese Informationen zu liefen, da sie ja Gegenstand Ihres Vortrags waren, den Sie am 18.07.2022 in der Rechtsberatungskonferenz des Diakonischen Werk Baden einen Vortrag gehalten haben?

Daniela Evers
Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Anwendungshinweisen bzw. einer Verordnung zur Nutzung der Ermessensspielräume bei den Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b AufenthG.

Zunächst ist wichtig: Es gibt bereits Anwendungshinweise, jedoch nicht in Form einer neuen bundeseinheitlichen Verordnung. Die praktische Ausgestaltung erfolgt derzeit überwiegend auf Ebene der Bundesländer.

In Baden-Württemberg hat das zuständige Ministerium bereits 2022 eigene Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG veröffentlicht. Damit setzt die grün geführte Landesregierung ihren Kurs um, die vorhandenen Ermessensspielräume zugunsten nachhaltig integrierter Menschen konsequent zu nutzen. Auch andere Bundesländer – etwa Schleswig-Holstein, Hamburg oder Niedersachsen – haben entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Auf Bundesebene gibt es Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Chancen-Aufenthaltsrecht, das seit dem 31.12.2022 gilt. Dieses dient als Brücke, um Menschen nach einer Integrationsphase in ein Bleiberecht nach § 25a oder § 25b zu führen. Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Ermessensspielräume bundesweit aktiv angewandt und in den Ausländerbehörden einheitlich umgesetzt werden.

Sollten Sie eine individuelle Fallkonstellation haben, empfehle ich Ihnen zusätzlich, sich direkt an Ihre zuständige Bundestagsabgeordnete zu wenden, da diese Ihr Anliegen ggf. im Innenausschuss oder direkt gegenüber dem BMI platzieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Evers, MdL

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