Wie kann ein demokratisches Deutschland bewahrt werden?
Sehr geehrte Frau Behrens
Finden Sie nicht das es an der Zeit ist ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu beantragen?
Finden Sie nicht das freie Meinungsäußerung dort enden muss wo andere Menschen verletzt, diskriminiert, bedroht werden!! Sonst ist das doch keine Demokratie mehr!! Oder??
Finden Sie nicht das über Lösungen gesprochen werden muss aber ohne dabei andere Menschen auszugrenzen und zu diskriminieren??
Meine Frage an Sie zu dem Wert:
- Die Würde des Menschen ist unantastbar-
Soll dieser Wert wieder verworfen werden??
Finden Sie nicht das sich die Würde des Menschen auf jeden auf dieser Welt lebenden bezieht und nicht nur ausgewählte?
Mit freundlichen Grüßen
Verena v. W.
Sehr geehrte Frau v. W..
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das steht im Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Dabei werden alle Menschen mit eingeschlossen. Die rechtliche Ableitung z.B. eines Parteiverbots und daraus resultierende Sanktionen sind nicht mit ja oder nein zu beantworten, sondern erfordern eine komplexe rechtliche Prüfung. Ich empfehle dazu das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum NPD-Verbotsverfahren: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
Wer die Verpflichtung zur Menschenwürde sichern will, darf nicht allein auf Parteiverbote schauen, sondern muss gesellschaftliche Debatten führen, wie wir leben wollen, wie wir mit Menschen umgehen wollen, welchen Politikerinnen und Politikern wir vertrauen wollen.
Ich setze mich intensiv für den Schutz und die Förderung von Demokratie ein. Wir brauchen eine demokratische Resilienz. Besonders wichtig sind mir hierbei Prävention, die Beteiligung junger Menschen und natürlich ein wehrhafter Verfassungsschutz, nicht zuletzt als Frühwarnsystem gegen Verfassungsfeinde. Hass und Hetze darf nie unwidersprochen bleiben.
Ansonsten wird die AfD in Niedersachsen vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Der AfD-Landesverband gilt seit 2022 als Verdachtsobjekt. Diese Einstufung wurde 2024 verlängert. Bis Mai 2026 muss die Behörde entscheiden, ob ausreichende Anhaltspunkte für eine Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorliegen. Andernfalls wäre die Beobachtung einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Behrens

