
(...) Die NRW-Koalition hält an der Möglichkeit der Ingewahrsamnahme für maximal 7 Tage zur Identitätsfeststellung fest. Grundsätzlich besteht ein hohes staatliches Interesse an der Klärung der Identität einer Person; eine entsprechende Pflicht ist auch bereits dem Personalausweisgesetz oder dem Ordnungswidrigkeitengesetz zu entnehmen. (...)