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DIE LINKE
• 28.06.2022

In Ziffer 24 des Koalitionsvertrages zwischen SPD und DIE LINKE ist vereinbart worden, dass "Beamtinnen und Beamte [...] künftig bei ihrer Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitsgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen."

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