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Daniel Günther
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Frage von Kalle M. •

Gibt es keine Regeln für Ankündiungen kompletter Zufahrts- und Strassenabsperrungen?

Wer trägt den Schaden (nicht zum Job kommen mit Fahrzeug etc.) bei fehlenden Vorankündigungen einer solchen Komplettsperrung, die Stadt oder der Verein der den Lauf veranstaltet? Wie kann so etwas angehen alles gesperrt für Anwohner man kommt nicht zum Job mit dem Auto Aus-/Einfahrt vom Grundstück komplett gesperrt, der Lauf wurde nicht angekündigt z. B. hätte man einen Zettel für die hunderte Hochhausbewohner anbringen können 1-2 Wochen vorher an die Treppenhaustür. ZufahrtArztpraxis/Pollizeistation nicht möglich. Anzumerken sei, dass die Pflasterung/Teerung der Strasse eigentlich fertig ist, allerdings die Sperrungen samt Schildern noch seit Tagen die Zufahrt der Strasse unmöglich machen wie woanders auch, stehen monatelang noch Schilder/Absperrungen rum obwohl alles fertig ist.. Wann werden Baustellabsperrungen spätestens weggeräumt nach Beendigung, nach wie vielen Monaten?

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich haben Personen und/oder Unternehmen, die an einer bestimmten Straße oder einem Straßenabschnitt ansässig sind, Anliegerrechte. So wie ich Sie verstehe, wurden vor allem die Punkte Zugang und Erreichbarkeit sowie die Informationspflicht nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Anliegerinnen und Anlieger haben grundsätzlich das Recht, ihre Grundstücke und Gebäude zu erreichen. Während des Straßenausbaus müssen Baumaßnahmen so geplant werden, dass der Zugang für Anliegerinnen und Anlieger weitestgehend aufrechterhalten bleibt. Die zuständige Behörde oder Gemeinde ist verpflichtet, die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger rechtzeitig über geplante Bauarbeiten, Ausbaumaßnahmen und zeitliche Abläufe zu informieren und die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten.

In den überwiegenden Fällen läuft die Kommunikation zwischen den Behörden und Anliegerinnen und Anliegern gut. Leider kommt es aber hin und wieder zu Ausnahmen. Eine gute Kommunikation zwischen den Behörden und Bürgerinnen und Bürgern ist unerlässlich. Als Landtagsabgeordneter setze ich mich dafür ein, dass die Behörden, Ämter und Gemeinden nah bei den Menschen sind. Dazu gehört selbstverständlich eine gute und transparente Informationspolitik. Ihr konkretes Anliegen liegt aber nicht in meiner Zuständigkeit, sodass ich Sie an die zuständige Behörde in Ihrer Heimatgemeinde verweisen muss.

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