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Daniel Günther
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Frage von Manfred G. •

Die CDU Schleswig-Holstein setzt auf mehr Tempo beim Wohnungsbau und weniger Bürokratie. Warum unterstützen Sie nicht die seit Jahren bekannten Vorschläge in Bezug auf den Verbraucherschutz für GdWE

Sehr geehrter Herr Günther, 

Das CDU-Wahlprogramm 2026 will das Bauen einfacher, das Bauordnungs- und Raumordnungsrecht entschlacken und Vorschriften reduzieren. Mit diesen Reformvorhaben sollte es doch möglich sein, eine Lösung für die Korrektur falscher Angaben über Wohnflächen zu finden.

Bereits 2018 hat der BGH einem Mieter bestätigt, dass für seine Betriebskostenabrechnung ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche Berechnungsgrundlage ist.

Da die Ermittlung wegen der Einstimmigkeit nicht möglich ist, gibt es bereits seit 2019 den Vorschlag, dass der Bauherr / Verkäufer diese am Ende der Bauphase ermitteln muss.

Seit 2024 gibt es den Vorschlag, dass es für den Bauherrn vor Verkauf der Wohneinheiten eine verpflichtende Überprüfung seines von ihm in Auftrag gegebenen Bauwerks geben muss. Nur durch eine Qualitätskontrolle kann er feststellen, ob seine Vorgaben in Bezug auf Material etc. eingehalten wurden.

Warum unterstützen Sie und die CDU diese Vorschläge nicht?

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