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Daniel Günther
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Frage von Claudia K. •

Frage an Daniel Günther von Claudia K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Dürfen Wellnessbehandlungen, die durchaus auch ohne zeitlichen Aufwand am Körper durchgeführt werden (z. B. Fußreflexzonenmassage, Rückenmassage 30Min.usw)und gerade jetzt in der Zeit, wo Menschen Entlastung und Druckwegnahme benötigen, auch mental sich mit positiven Gedanken und Gefühlen Belastungen genommen werden können, ab 18.05.2020 wieder durchgeführt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Krause,

Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – ab 18. Mai wieder tätig werden. Es sind jedoch strenge Hygiene-Auflagen zu beachten.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

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