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Daniel Freund
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Frage von Claus S. •

Ist es plausibel, wenn die Kommissionspräsidentin angibt, weder sie noch ihr Ehemann hätten finanzielle Interessen im Sinne des Verhaltenskodexes für EU-Kommissionsmitglieder?

Sehr geehrter Herr Freund,

ich beziehe mich auf die Interessenerklärung der EU-Kommissionspräsidentin:
https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/president_de#
Demnach haben weder sie selbst noch ihr Ehemann Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, sonstige Vermögenswerte), deren Wert jeweils 10 000 € übersteigt.
Das "Vermögensmagazin" schätzt das Vermögen von Frau von der Leyen auf 3 Millionen € und unterstellt ihr ein Jahreseinkommen von 400 000 €.
https://www.vermoegenmagazin.de/ursula-von-der-leyen-vermoegen-gehalt/

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Sehr geehrter Herr Claus S.,

danke für die Frage.

Gemäß dem Verhaltenskodex der Kommission muss Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin in ihrer Interessenerklärung alle finanziellen Interessen, einschließlich ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten und den Wert von 10.000 Euro übersteigen, angeben. 

Wenn es konkrete Hinweise auf Falschangaben gibt, muss diesen selbstverständlich nachgegangen werden.

Mit besten Grüßen

Daniel Freund

 

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