
(...) Bei der Revision der Honigrichtlinie handelt es sich um eine rein lebensmittelrechtliche Klarstellung, nicht aber um Gentechnikgesetzgebung. Die des Öfteren aufgestellte Behauptung, mit der Revision solle die Verunreinigung von Honig mit Pollen genetisch veränderter Organismen (GVO) vertuscht werden, zielt daher ins Leere. (...)