(...) Letzteres, bereits heute wird in sämtlichen Freihandelsabkommen der EU das Recht der Parteien bestätigt, zu regulieren und Gemeinwohlziele in den Bereichen Soziales, Umwelt, Sicherheit und öffentliche Gesundheit sowie die Förderung und den Schutz kultureller Vielfalt zu verfolgen. Dieser Grundsatz wird auch in zukünftigen Investitionsschutzbestimmungen der EU gelten und somit den politischen Handlungsspielraum der einzelnen Parteien stärken. (...)
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