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Daniel Bettermann
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Frage von Berta S. •

Was tun sie um die Psychotherapie und die Versorgung zu stärken? Wie gehen sie gegen die Kürzungspläne vor, die ihr Wahlversprechen brechen?

Sehr geehrter Herr Bettermann,

Ich bin schockiert über die erfolgten und angekündigten Kürzungen im psychotherapeutischen Bereich. Die Versorgung die ohnehin schon unzureichend war wird weiter destabilisiert und weiter beschränkt, wenn diese Maßnahmen durchgesetzt werden. Viele warten schon Monate und Jahre auf Versorgung und das darf doch nicht der normale Zustand bleiben. Ich bitte sie inständig sich für die Abkehr von diesem Kurs einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Berta S.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Berta S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Kontaktaufnahme mit mir zu diesem wichtigen Thema. 

Bevor ich inhaltlich auf Ihre Gedanken Bezug nehme, ist mir wichtig, dass Sie wissen, dass ich Ihre Kritik und den Unmut angesichts der Absenkung der Honorare für ambulante Psychotherapie sehr gut nachvollziehen kann. 

Ich persönlich weise seit Jahren auf die Notwendigkeit bundesweit verfügbarer Therapieplätze für alle Bürgerinnen und Bürger hin, die Bedarf an entsprechender Unterstützung haben. Neben der körperlichen Ebene hat die Frage, wie es dem Menschen psychisch geht, lange nicht die hinreichende Beachtung gefunden, wurde teils gar tabuisiert. Dass wir heutzutage gesellschaftlich wie auch politisch der mentalen Gesundheit deutlich mehr Sichtbarkeit und Stellenwert geben als noch vor ein paar Jahren, ist ein großer Erfolg. Der mich zuversichtlich stimmt – Das Wahrnehmen des Menschen in all dessen Komplexität und Facetten, die Toleranz gegenüber mentalen Problemlagen sowie die Fähigkeit zur diese aufgreifenden Weiterentwicklung von Denkweisen, Diskursen und Debatten sollte in einer liberalen und progressiven Gesellschaft immer Raum haben. 

Vor diesem Hintergrund habe ich ausdrücklich begrüßt, dass der zwischen SPD und CDU/ CSU vor etwas mehr als einem Jahr ausgehandelte Koalitionsvertrag der mentalen Gesundheit einen eigenen Absatz widmet und zentrale Zielmarken definiert. Ein wichtiges Signal, dass insbesondere auch die Prävention und Früherkennung psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen durch Aufklärung und niedrigschwellige Beratung von Eltern explizit benannt wird. 

Grundvoraussetzung dafür, dass es heute und in Zukunft ausreichend Personal für die Betreuung der Patientinnen und Patienten gibt, ist eine gute und auskömmliche Bezahlung für Therapeutinnen und Therapeuten. Zumal in einer Situation, in welcher der Bedarf an entsprechenden Behandlungsplätzen zuletzt stark angestiegen ist. 

Die als Ergebnis der seitens der gesetzlichen Krankenkassen beschlossenen Senkung der Honorare für Psychotherapeuten aufgekommene Kritik verstehe ich deswegen gut. Mit Besorgnis habe ich auch ich die uns im Frühjahr erreichte Ankündigung des Spitzenverbands der GKV verfolgt, die Honorare ab April um 4,5 Prozent zu reduzieren. 

Daraufhin musste ich erstmal googeln, um zu verstehen, um was es eigentlich geht, wie die Entscheidung zustande kam und vor allem, welche Auswirkungen nun wahrscheinlich sind. 

Wichtig ist hier die Einordnung der Entwicklung in den Gesamtkontext: Beschlüsse zu Fragen des Leistungsumfangs und der dazugehörigen Vergütungen werden bei uns in Deutschland durch die Kammern plus die Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt. Während der Gesetzgeber (das Parlament) lediglich zuständig ist für das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen im Allgemeinen, auf gewisse Weise also den Rahmen setzt, erfolgt die Aushandlung und Bestimmung der konkreten Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer. 

GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den Bewertungsausschuss. Die KBV nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der sogenannte „Erweiterte Bewertungsausschuss“ einberufen. Dabei wird der Ausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Und erst hier kommt die Bundesregierung, konkret: das Gesundheitsministerium ins Spiel: Dieses überwacht und schaut, dass die getroffenen Entscheidungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Aufgabe der Politik ist also die Kontrolle der richtigen Anwendung unseres Rechts. In allen anderen Fragen hat sie kein Wort mitzureden. 

Die Tatsache, dass der Bundestag die Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung nicht selbst trifft, sondern an diejenigen weitergibt, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen, finde ich persönlich richtig. Uns als Politikerinnen und Politikern fehlt hier das Wissen, die erforderlichen Datengrundlagen und auch die praktische Erfahrung. Ich bin der Meinung, dass eine derart wichtige Entscheidung, wie die Ausgestaltung der Honorare für Psychotherapeut:innen sie ist, von denjenigen getroffen werden sollte, die Experten in diesem Bereich sind. 

Was heißt das nun konkret? 

Das deutsche geltende Recht verpflichtet GKV-SV und KBV, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass es den beiden Akteuren dieses Mal nicht gelungen ist, sich über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare zu einigen. Daraufhin wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss hinzugeholt, der sich mit Blick auf die zuletzt stark gestiegene Nachfrage nach psychotherapeutischen Leistungen sowie deutlich gestiegene Ausgaben in diesem Bereich für die Absenkung der Honorare ausgesprochen hat. Als Problem erweist sich nun aber Folgendes: Während GKV die vom Erweiterten Bewertungsausschuss vorgebrachte Argumentation unterstützt, positioniert sich die KBV gegen eine Kürzung und lässt den Beschluss der Kürzung nun gerichtlich prüfen. 

Bislang ist offen, wie die Gerichte entscheiden und ob die Absenkung der Honorare als Ergebnis dessen zurückgenommen werden können. 

Als SPD-Bundestagsfraktion nehmen wir die möglichen Auswirkungen einer Kürzung bereits heute sehr ernst und suchen nach Möglichkeiten, um im Falle der Fälle Abhilfe zu schaffen bzw. entstehende Lücken zu kompensieren. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von maßgeblicher Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz mit dem damit stets einhergehenden Risiko von Negativauswirkungen auf das mentale Wohlbefinden. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Bundesministerin Nina Warken aufgefordert, darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann und wie der Gesetzgeber denkt, hiermit umzugehen. 

Die Antworten und Vorschläge des Ministeriums sind nun aufmerksam zu prüfen. 

Die finanzielle Schieflage in unserem Gesundheitssystem darf niemals auf dem Rücken derjenigen ausgehandelt werden, die am meisten Unterstützung benötigen. Wir müssen verhindern, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge, welche die Versorgung insgesamt und vor allem auch mittel- bis langfristig sichern.

Wir als SPD werden uns weiter dafür stark machen, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.

Herzliche Grüße aus Kassel 

Ihr Daniel Bettermann, MdB 

 

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