Sehr geehrter Herr Baldy, als Abgeordneter sind die ja nur ihrem Gewissen verpflichtet. Wie begründen Sie ihre "Gewissensentscheidung" bei der Aussetzung des Familiennachzug bei Flüchtlingen?

Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Entscheidung zur temporären Aussetzung des Familiennachzugs war für mich persönlich keine leichte. Zudem bin ich auch der klaren Meinung, dass die Zusammenführung von Familien ein wichtiger Teil einer geordneten Migrationspolitik ist. Dadurch wird ein sicherer und geprüfter Zugang zu einen Aufenthaltstitel ermöglicht. Familien gehören zusammen. Sie haben zumeist auch positiven Einfluss auf die Integration, Leistung und Stabilität.
So hätte ich mir gerne eine andere inhaltliche Regelung gewünscht. Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass politische Entscheidungen auch innerhalb demokratischer Kompromisse getroffen werden müssen. Insbesondere in einer Koalition, die eine Vielzahl unterschiedlicher Positionen zusammenführt. In diesem Fall war die Zustimmung zum vorübergehenden Aussetzen des Familiennachzugs mit der Zustimmung der Unionsfraktion zur Verlängerung der Mietpreisbremse verknüpft.
Daher erfolgte meine Zustimmung unter der Bedingung, dass die Aussetzung zeitlich auf zwei Jahre befristet ist, nach Ablauf geprüft wird und humanitäre Härtefälle weiterhin Betrachtung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy