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Cornell-Anette Babendererde
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Frage von Markus E. •

Wann setzt die Bundesregierung endlich die amtsangemessene Alimenattion um

Sehr geehrte Frau Babendererde,der Bund ist seit 2020, trotz Eingeständnis der verfassungswidrigen Besoldung, nicht in der Lage gewesen eine amtsangemessene Alimentation umzusetzen.
Mehrere Referentenentwürfe sind der Diskontinuität zum Opfer gefallen. Ein Gesetzentwurf der aktuellen Regierung liegt seit April 26 vor, der laut Herrn Dobrindt in wenigen Wochen umgesetzt werden sollte. Das letzte Versprechen war, dass nach der Sommerpause, noch im September, die Umsetzung erfolgen sollte. Nun haben wir Oktober und passiert ist wieder nichts.
Wertschätzung ist was anderes, da die Regierungen schlicht der Beamtenschaft ihr verfassungsmäßiges Recht vorenthält sowie in bisherigen Referentenentwürfen, zumindest verfassungsmäßig fragwürdige Sonderwege versucht einzuführen (siehe fiktives Partnereinkommen).
Lt. Frau Machalet (SPD-Fraktion), soll das Vorhaben im November in die Kabinettsbefassung gehen.Ich bitte um Ihre StellungsnahmeMit freundlichen Grüßen
M. E.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.,

die Angabe der SPD, wonach der Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation im November das Bundeskabinett passieren soll, kann ich derzeit nicht bestätigen. Das Bundesministerium des Innern überarbeitet aktuell den im April vorgestellten Referentenentwurf. Die Ressortabstimmung wurde noch nicht eingeleitet.

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf amtsangemessene Alimentation. Ich kann daher Ihre Forderung nach einer zeitnahen, verfassungskonformen Neuregelung und der damit verbundenen Rechtssicherheit gut nachvollziehen. Dennoch muss ich Sie weiterhin um etwas Geduld bitten. Der Gesetzentwurf vereint zwei umfangreiche Vorhaben: Zum einen die Übertragung des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, zum anderen die grundlegende Anpassung der Besoldung an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Diese Verbindung macht das Gesetzgebungsvorhaben besonders komplex. Das BMI steht vor der Aufgabe, ein Besoldungssystem zu entwickeln, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation dauerhaft gerecht wird. Dabei gilt für mich – wie bei jedem Gesetzgebungsvorhaben – im Zweifel der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cornell Babendererde MdB


 

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