Werden Sie nach Ihrer Aussage vom 02.07.2025 konsequenterweise den Vorstoß gegen das IFG ablehnen?
Sehr geehrte Frau Babendererde,
am 02.07.2025 schrieben sie auf diesem Portal:
"Interessenvertretung ist legitim und notwendig in einer Demokratie. Aber es muss für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wer in wessen Auftrag welche Interessen vertritt. Nur so kann Vertrauen in die politische Entscheidungsfindung gesichert werden." (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/cornell-anette-babendererde/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-aktion-der-transparenten-lobbyarbeit-falls-nein-oder-nur-begrenzt-warum)
Gilt das heute auch noch? Werden Sie konsequenterweise den Vorstoß gegen das IFG ablehnen?
Falls nicht: stehen Sie nicht zu Ihrem Wort? Stimmen Sie gegen das Interesse des Volkes? Was haben Sie bzw ihre Partei zu verbergen?
Danke und liebe Grüße aus Buchholz
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie meine Antworten so aufmerksam verfolgen.
Ja, zu meiner Aussage vom Juli 2025 stehe ich nach wie vor. Interessenvertretung gehört zur Demokratie. Wer aber Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt, muss offenlegen, in wessen Auftrag er das tut. Genau dafür gibt es das Lobbyregister des Bundestages. Daran ändert sich nichts.
Allerdings vermischen Sie in Ihrer Frage zwei unterschiedliche Dinge. Meine damalige Antwort bezog sich auf die Transparenz von Lobbyarbeit. Das Informationsfreiheitsgesetz regelt etwas anderes: den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Beides hat mit Transparenz zu tun, es sind aber zwei verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Zielen.
Zum IFG selbst: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bislang nicht vor. Über einen konkreten Text kann ich deshalb heute weder abstimmen noch ihn im Detail bewerten. Ich werde mir den Entwurf genau ansehen, sobald er im parlamentarischen Verfahren ist.
Meine Haltung zur Richtung kann ich Ihnen aber schon jetzt sagen. Das IFG ist eine wichtige Errungenschaft. Transparenz schafft Vertrauen in staatliches Handeln. Daran will ich nicht rütteln. Gleichzeitig gilt kein Grundsatz schrankenlos. Es gibt berechtigte Gründe, das Gesetz an die heutige Zeit anzupassen. Dazu gehört der Schutz sensibler Daten, etwa zu kritischer Infrastruktur, vor dem Zugriff fremder Staaten oder krimineller Netzwerke. Dazu gehört auch, dass massenhafte oder missbräuchliche Anfragen die Arbeit der Verwaltung nicht lahmlegen dürfen. Und Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen vor Anfeindungen geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin nach Buchholz
Dr. Cornell Babendererde MdB

