Werden Sie als Ausschussvorsitzende das BMG auffordern, den EBA-Beschluss zur Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zu beanstanden und eine Expertenanhörung im Ausschuss initiieren?
Sehr geehrte Frau Barbendererde,
ich bin niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in ihrem Landkreis und als Kassenpraxis in Seevetal direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung im laufenden Betriebsjahr zum 01.04.26 um 4,5 % absenkt. Psychotherapeuten erzielen bereits heute den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen. Patienten warten bundesweit durchschnittlich fast 5 Monate auf einen Therapieplatz - in ländlichen Regionen teils über 6 Monate. Die Kürzung spart lediglich 0,05 %der GKV-Gesamtkosten, gefährdet aber die Versorgungsstruktur nachhaltig. Wir, als Psychotherapeuten, die eine lange und kostspielige Ausbildung durchlaufen haben und unseren Kassensitz für einen hohen Preis erwerben mussten, sehen uns nun einem betriebswirtschaftlichen Schaden ausgesetzt, der die psychische Versorgung in ambulanten Praxen tiefgreifend in Frage stellt. Ich bitte Sie den Ausschuss zu aktivieren.


