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Cornell-Anette Babendererde
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Frage von Nina N. •

Werden Sie als Ausschussvorsitzende das BMG auffordern, den EBA-Beschluss zur Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zu beanstanden und eine Expertenanhörung im Ausschuss initiieren?

Sehr geehrte Frau Barbendererde,

ich bin niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in ihrem Landkreis und als Kassenpraxis in Seevetal direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung im laufenden Betriebsjahr zum 01.04.26 um 4,5 % absenkt. Psychotherapeuten erzielen bereits heute den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen. Patienten warten bundesweit durchschnittlich fast 5 Monate auf einen Therapieplatz - in ländlichen Regionen teils über 6 Monate. Die Kürzung spart lediglich 0,05 %der GKV-Gesamtkosten, gefährdet aber die Versorgungsstruktur nachhaltig. Wir, als Psychotherapeuten, die eine lange und kostspielige Ausbildung durchlaufen haben und unseren Kassensitz für einen hohen Preis erwerben mussten, sehen uns nun einem betriebswirtschaftlichen Schaden ausgesetzt, der die psychische Versorgung in ambulanten Praxen tiefgreifend in Frage stellt. Ich bitte Sie den Ausschuss zu aktivieren.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau Nina N.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und die engagierte Schilderung Ihrer Situation als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Die von Ihnen angesprochenen Herausforderungen in der Versorgung - insbesondere lange Wartezeiten und die hohe Nachfrage nach Therapieplätzen - sind mir aus vielen Rückmeldungen aus der Praxis bekannt und verdienen große Aufmerksamkeit.

Sie sprechen mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 eine Entscheidung an, die derzeit viele Psychotherapeuten betrifft. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die konkrete Ausgestaltung der Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nicht durch den Deutschen Bundestag, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung durch die zuständigen Partner - insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband - erfolgt. Auch der Erweiterte Bewertungsausschuss handelt auf dieser gesetzlichen Grundlage.

Vor diesem Hintergrund bestehen für einzelne Abgeordnete keine unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten in solche Entscheidungen. Das Bundesgesundheitsministerium übt jedoch die Rechtsaufsicht aus und wird prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus steht es den Beteiligten frei, den Rechtsweg zu beschreiten; eine entsprechende Klage ist bereits angekündigt worden.

Gerne weise ich darauf hin, dass ich selbst kein ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bin. Meine Ausschussarbeit erfolgt im Innenausschuss sowie im Ausschuss für Tourismus; zudem bin ich stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Ungeachtet dessen nehme ich Ihre Hinweise sehr ernst und gebe solche Rückmeldungen aus meinem Wahlkreis selbstverständlich in die parlamentarische Arbeit weiter.

Unabhängig von der aktuellen Entscheidung bleibt es ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel, eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Die von Ihnen geschilderten Auswirkungen auf die Praxisrealität und die Versorgungssituation werden in den weiteren gesundheitspolitischen Diskussionen eine wichtige Rolle spielen.

Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihre engagierte Arbeit und dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen in die politische Debatte einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cornell Babendererde MdB

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