Ihre Partei beabsichtigt das IFG einzuschränken, ist das richtig?
Sehr geehrte Frau Babendererde,
Als besorgter Bürger bitte ich Sie, sich gegen eine Änderung des IFG einzusetzen. Besonders weil ich befürchte, daß Sie damit der Nachfolgenden Regierung, mit hoher Wahrscheinlichkeit der AFD, damit den Weg ebnen, weniger Rechenschaft abzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
J. S.
Sehr geehrter Herr S.,
ich verstehe Ihre Sorgen bezüglich der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe für die geplante Änderung und kann Ihnen somit hoffentlich die genannten Sorgen nehmen.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt. Transparenz schafft im demokratischen Gemeinwesen Legitimation für staatliches Handeln und ist sowohl Bedingung als auch Faktor demokratischer Legitimation. Dementsprechend kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf freien Informationszugang im Hinblick auf den öffentlichen Sektor eine wichtige Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Wir als CDU/CSU im Bundestag werden uns in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Cornell Babendererde

