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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Corinna Miazga von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dr. May,

Sie stellen korrekt fest, dass momentan eine Überlastung des Gesundheitssystems so nicht vorgelegen hat. Wir erwarten auch, dass das zukünftig nicht so sein wird, sodass eine Triage nicht erforderlich sein wird.

Für den Fall, dass es aus irgendeinem Grund zu einem Fall kommt, in dem wir eine solche Situation hätten, möchte ich wie mein Kollege, Uwe Witt vom Gesundheitsausschuss, darauf verweisen, dass so etwas eine rein medizinische Aufgabe ist, ein Verfahren festzulegen. Eine politische ist es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Miazga